Habe ich Anspruch auf ALG 2?
Ich arbeite derzeit Vollzeit und starte ab 01.08. meine zweite Ausbildung. Mein Vertrag läuft jedoch zum 30.06. aus.
Habe ich Anspruch auf ALG 2 für diesen Monat?
Mein Gehalt kommt immer zum Ende des Monats, also müsste dort doch das Zuflussprinzip gelten? Ich habe die Hoffnung, dass ich die 1000€, die mir bei Arbeitsbeginn aufgrund des Zuflussprinzips flöten gegangen sind, wieder reinholen kann. (Das Jobcenter hatte die Leistungen vom Anfang des Monats zurückgefordert, weil mein Gehalt noch im selben Monat kam —> demnach musste ich zwei Monate von einem Gehalt leben, bis der nächste Lohn überwiesen wurde)
Und besteht eine Chance, dass ich den Ausbildungsbeginn ohne Verluste überstehe? Wenn ja, wie? Ich bin extra ein Jahr zwischen den Ausbildungen arbeiten gegangen, um mir etwas anzusparen und die ein oder anderen Schulden loszuwerden. :(
Ich hoffe, ich konnte mein Problem verständlich darstellen.
Danke im voraus. :)
3 Antworten
Vertrag läuft jedoch zum 30.06. aus.
Habe ich Anspruch auf ALG 2 für diesen Monat?
Soweit Du in den zurückliegenden 30 Monaten über 12 Monate sozialversicherungpflichtig gearbeitet hast, besteht in Deinem Fall bei Eintritt der Arbeitslosigkeit zum 1.7. bis zum 31. 7. - sprich bis zum Beginn Deiner Zweitausbildung Anspruch auf ALG I.
Dein Vertrag läuft aus, du hast also nicht gekündigt.
Du hast eine Ausbildung vor der Arbeit absolviert.
Rechne nach, ob du in den letzten 24 Monaten mindest 12 Monate versicherungspflichtig beschäftig warst, auch eine Ausbildung ist eine versicherungspflichtige Beschäftigung.
Wenn dem so ist, dann steht dir ALG1 zu. Allerdings gib es hierbei Fristen, so musst du dich eigentlich 3 Monate vor Vertragsende schon Arbeitslos ab... melden und am ersten Tag deiner Arbeitslosigkeit musst du zum AA.
ALG2 könnte dir dann noch aufstockend zustehen.
Ergo ab zum AA dort melden, dort wird man dir dann auch sagen was du machen musst und ausfüllen mußt um den Monat dein Geld zu bekommen
Inzwischen sind es die letzten 30 Monate, in den man 12 versicherungspflichtige Monate aufweisen muss.
Zur Fristwahrung reicht es wohl, wenn er sich noch im März online arbeitslos meldet.
Was ist denn mit Arbeitslosengeld? Da du ja Vollzeit gearbeitet hast.
Was du mit Ausbildungsbeginn und Verlusten meinst verstehe ich nicht. Du solltest dir einen finanziellen Puffer angespart haben für den ersten Monat und ansonsten musst du dich natürlich auf das neue Gehalt einstellen und dein Konsumverhalten anpassen. Während der Zeit Berufsausbildung kannst du möglicherweise eine Förderung erhalten. Ist es eine andere Ausbildung oder eine Ausbildung, die auf deine bisherige aufbaut? In letzterem Fall könntest du Aufstiegs-BAFöG- beantragen.