Bedarfsgemeinschaft verlassen?

2 Antworten

Wenn Du ausziehst, kannst Du das Kindergeld für Dich beanspruchen ..... damit stüden Dir dann Dein Netto-Auszubildendenentgelt = 833 Euro + das Kindergeld = 219 Euro zur Verfügung .

Ob die Wohnung dann bei verbleibenden 3 Personen noch als größen- und kostenmäßig angemessen gilt wäre zu klären.

Siehe ......

https://harald-thome.de/informationen/bundesweite-dienstanweisungen-kdu.html

ersatzweise Kosten der Unterkunft + Ortsnamen

https://www.hartziv.org/angemessene-wohnkosten.html

Für zwei Personen gelten 60 Quadratmeter als angemessen. Für jede weitere Person sind 15 Quadratmeter zusätzlich einzurechnen. Allerdings sind dies nur grobe Richtwerte.

Da Du bei diesem Einkommn wirtschaftlich unabhängig von der BG leben kannst kannst Du mit Deiner Familie auch eine Haus-/ Wohngemeinschaft bilden - sprich Du müsstest dann komplett alleine wirtschaften .... sprich vom Einkaufen - über den getrennten Kühlschrankinhalt - alleine kochen - Wäschewaschen etc.

- dann müsstest Du bei Eurer Familienzusammensetzung = 4 Personen ein Viertel der Wohn- und Nebenkosten .... auch Strom / Internet etc. Jahresnebenkostenabrechnung ... übernehmen.....

.... wobei dann das Kindergeld dem Einkommen Deiner Mutter zugeschlagen wird.

..... und Du müsstest zukünftig den vollen monatlichen Rundfunkbeitrag = derzeit noch 17,50 Euro übernehmen.

Hi so wie ich es weiss benötigt pro Personen 25qm Zimmer das heisst das in einer 4 Zimmer Wohnung 2 Kinderzimmer 1 schlafzimmer 1 Wohnzimmer 4 Personen wohnen kann/darf.

Wenn du Ausbildung anfängst wird dein gehalt natürlich angerechnet damit der jobcenter weniger zahlen kann es wäre sinnvoll eine eigene Wohnung zu suchen oder eine Möglichkeit gebe es auch:-)) Kindergeld steht dir dann komplett zu wenn du deine eigene Wohnung hast ...

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung