Erziehungsrente und ALG1
Ich bekomme eine Erziehungsrente, weil mein Ex Ehemann 2003 verstorben ist. Ich war immer teilzeit berufstätig und meine Gehalt wurde bei der Erziehungrente angerechnet. Ich lag aber immer unter dem Freibetrag.
Jetzt werde ich bald arbeitslos sein und muss ALG 1 beantragen. Jetzt meine Frage: Wird die Erziehungsrente auf meinen ALG 1 Anspruch angerechnet? Muss ich diese Rente angeben? Ich konnte im Netz nur finden, dass die Rente auf ALG 2 angerechnet wird.
1 Antwort
ALG1ist eine Versicherungsleistung berechnet sich nach dem monatlichen Durchschnittseinkommen des letzten Jahres. Nebeneinkünfte werden hierbei nicht berücksichtigt, es sei denn, sie stammen aus einem weiteren Arbeitsverhältnis.
Da ALG2 eine Sozialleistung ist, wird in diesem Fall die Rente mit berücksichtigt.
Im Merkblatt für Arbeitslose ist beschrieben, wie sich das ALG 1 errechnet.
Siehe hier: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-f-Arbeitslose.pdf ab Seite 31.
Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass z.B. monatliche Abfindungszahlungen unberücksichtigt bleiben.
Danke, das habe ich mir so auch gedacht, ich finde nur nicht schriftliches in Form eines Gesetzestextes. Für Anrechnung auf ALG 2 habe ich jede Menge gefunden. Ich habe nämlich keine Lust auf Diskussionen mit der Arge.
Muss ich die Rente denn überhaupt angeben, wenn sie nicht relevant ist für die Höhe meines Arbeitslosengeldes?
<Schön wäre ja, ich fände schnell eine neue Stelle, dann hätte sich das alles erledigt.......