Erziehungsrente und ALG1

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ALG1ist eine Versicherungsleistung berechnet sich nach dem monatlichen Durchschnittseinkommen des letzten Jahres. Nebeneinkünfte werden hierbei nicht berücksichtigt, es sei denn, sie stammen aus einem weiteren Arbeitsverhältnis.

Da ALG2 eine Sozialleistung ist, wird in diesem Fall die Rente mit berücksichtigt.

Danke, das habe ich mir so auch gedacht, ich finde nur nicht schriftliches in Form eines Gesetzestextes. Für Anrechnung auf ALG 2 habe ich jede Menge gefunden. Ich habe nämlich keine Lust auf Diskussionen mit der Arge.

Muss ich die Rente denn überhaupt angeben, wenn sie nicht relevant ist für die Höhe meines Arbeitslosengeldes?

<Schön wäre ja, ich fände schnell eine neue Stelle, dann hätte sich das alles erledigt.......

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