Grundstück in der Familie übertragen?

1 Antwort

Die Eltern wollen das Grundstück dem Kind A "überschreiben".

Wenn das ohne Gegenleistung des Kindes A erfolgt nennt man es Schenkung, weil es eine ist.

Kind A soll der Gerechtigkeit halber Kind B eine Summe X auszahlen.

Klug weil es Ärger in der Familie verhindert.

Wäre das noch von der Grunderwerbsteuer bzw. Schenkungssteuer befreit?

GRunderwerbsteuer sehe ich nicht, weil kein Grundstück gegen Entgelt übertragen wird.

Schenkungssteuer kann sein, kann nicht sein, weil hier keine Summen angegeben sind. Wäre das Grundstück 800.000,-, oder weniger wert und die Zahlung entsprechend höchstens 400.000,- und das auch schon so in der Schenkungsurkunde beim Notar angegeben, dann würde keine Schenkungsteuer anfallen. (das könnte sogar bis 1,6 Mio und 800.000,- Ausgleich gehen, wenn das Grundstück beiden Elternteilen gehören würde, denn dann würde die Schenkung jeden Elternteils nciht über 400.000,- Euro sein.

Kann Kind A 50% vom Grundstück im gleichen Zug auf den eigenen Ehepartner steuerfrei übertragen?

Darf es eine Halbe Stunde später sein? Ich würde die Schenkung an den Ehegatten nicht noch zusätzlich in die Urkunde der Schenkung von den Eltern auf die Kinder hinein packen. Das überfrachtet die Sache. Vermutlich würde ich es aber ohnehin Wochen, oder Monate später machen.

Es gibt Finanzämter und Kommentatoren, die das als Umgehungstatbestand sehen, aber es gibt auch Finanzgerichte, die es abgehakt haben (Reihenschenkung).


axsd123 
Beitragsersteller
 04.06.2018, 13:04

Das Grundstück ist mit 90.000€ angesetzt. 45.000€ gehen an Kind B. Die Schenkung geht an Kind A und Ehepartner, da laut Notar hier Geld fließt und somit nicht Schenkungssteuer sondern Grunderwerbssteuer greift, welche jedoch innerhalb der Familie befreit ist.

Ist das so korrekt?

wfwbinder  04.06.2018, 13:23
@axsd123

Nach Deinem Vortrag nein, aber eventuell steht im Vertrag etwas anderes.

Wenn Kind A an Kind B 45.000,- Euro zahlt, dann fließt kein Geld für das Grundstück, sondern es ist, wie ich schon oben schreib eine Schenkung unter Auflagen (Wir schenken Dir das Grundstück unter der Bedingung, dass Du an Dein Geschwister 45.000,- zahlst).

Grunderwerbsteuer (die nicht erhoben würde) würde anfallen, wenn Kind A für 45.000, kaufen würde, was dann eine gemischte Schenkung wäre.

axsd123 
Beitragsersteller
 04.06.2018, 15:01
@wfwbinder

Auf die Frage, ob der Vertrag eine Schenkung unter Auflagen oder eine gemischte Schenkung sei, habe ich als Antwort erhalten, das es eine "teilweise/gemischte Schenkung" ist.

Ich finde dazu keine Infos in Internet. Gibt's das Konstrukt?

wfwbinder  04.06.2018, 15:57
@axsd123

Die "teilweise" gemischte Schenkung ist ein onstrukt der Person, die es Dir gegenüber genannt hat. Es gibt die Schenkung, das ist eine Übertragung mit Zuwendungscharakter" also ohne Gegenleistung.

Es gibt den Kauf, "Übertragung gegen Bezahlung."

So und wenn das nun mische, also von Beidem ein Teil habe, so ist es eine gemischte Schenkung, also zum Teil Zuwendung, zum Teil Kauf. Da gibt es nicht nochmal teilweise. Das ist Quatsch.

Für euren Fall ist entscheidend, an wen die 45.000,- gehen, die A zahlt. Zahlt A an B, oder zahlt A an die Eltern, die es dann B geben?

Im ersten Fall ist es Schenkung unter Auflage, im zweiten Fall ist es gemischte Schenkung.

Angelsiep  16.05.2018, 17:28
Kind A soll der Gerechtigkeit halber Kind B eine Summe X auszahlen.

Klug weil es Ärger in der Familie verhindert.

Kind A zahlt an Kind B z.B. 200.000 € wird da nicht Schenkungssteuer fällig.

Freibetrag 20.000

Besser? Kind A zahlt an Eltern und die dann weiter an Kind B

wfwbinder  16.05.2018, 22:54
@Angelsiep

Kluger Einwand, aber nein, greift hier nicht, weil "Schenkung unter Auflage" das ist keine Schenkung von Kind an Kind. Wir bewertet wie Schenkung der Eltern an Kind.