Grundschuldeintrag: Kann ich den Eintrag einer Grundschuld für mein Haus um den Betrag der bisher getilgten Summe reduzieren lassen?

6 Antworten

Natürlich hast du einen Anspruch auf die Ausstellung einer Teillöschungsbewilligung durch deine kreditgebende Bank. Aber es macht keinen Sinn. Da freut sich nur ein Notar über einen unerwarteten Gebührensegen. Eine Grundschuld haftet kraft Gesetz nur für den Restbetrag der schuldrechtlichen Restschuld bei der besicherten Bank. Warte bis du alles gezahlt hast, dann erhältst du automatisch von deiner Bank eine Löschungsbewilligung über den Gesamtbetrag. Aber selbst dann würde ich nicht löschen sondern die Unterlagen zuhause gut aufbewahren. Falls du später mal einen Kredit brauchst, zB. für Renovierungen oder einen Bausparvertrag, oder für jemand anderes, z.B. für deine Kinder, eine Sicherheit stellst, damit sie bei einem evtl. Hausbau - kauf einen besseren Zinssatz bekommen, brauchst du nur die Löschungsbewilligung (evtl. mit dem Grundschuldbrief, wenn es keine Buchgrundschuld war ) der neuen kreditgebenden Bank aushändigen, damit sparst du dann nochmal Notarkosten.

Sofern die 50.000 Euro über eine andere Bank umgeschuldet werden sollen, wird sich die neue Bank von der alten Bank den entsprechenden Grundschuldbetrag (50.000 Euro) abtreten lassen. Das ist deutlich günstiger als die Löschung und Neueintragung von Grundschulden (bei der Abtretung fallen letztlich nur Gebühren für eine Unterschriftenbeglaubigung und Eintragung der Abtretung im Grundbuch an = ca. 250 Euro) . Eine Löschung der Grundschulden ist nicht notwendig und man muss da auch gegenüber der neuen Bank nicht argumentieren (die Banker sind ja nicht blöd und haben tagtäglich mit solchen Anschlussfinanzierungen/Umschuldungen zu tun; das ist absoluter Standard). Die alte Bank kann dann nach Abtretung einer es Teils der Grundschulden ein Teillöschungsbewilligung erstellen.

Die Löschung der Grundschulden wäre hier der falsche - weil teuerste- Weg. Selbst nach vollständiger Rückzahlung der Darlehen kann die Grundschuld eigentlich ewig im Grundbuch stehen bleiben (die Löschung hat keine Vorteil und kostet nur Gebühren). 

Natürlich kannst Du eine Anpassung der Besicherung an die Restschuld fordern.

Aber wenn Du es sowieso nicht benötigst, also für einen neuen Kredit, dann solltest Du Dir die Kostensparen. Löschung der Grundschuld über 300.000,-, Eintragung einer neuen über 50.000,-.

Ich würde das sparen.

iweiss:

Argumentations-Hilfe gegenüber dem Gläubiger-Bank:

"Auf das von Ihnen gewährte grundbuchlich gesicherte Darlehen habe ich mittlerweile 83 % zurückgeführt.

Außer dem Rest von 50 000 € haben Sie gegen mich keine weiteren Forderungen.

Die Wert der belasteten Immobilie hat sich seit Darlehensausleihung wesentlich erhöht, so dass eine nicht unerhebliche Übersicherung vorliegt.

Ich bitte Sie, mir eine Löschungsbewilligung über den bereits getilgten Teil zu erteilen."

Einen Textvorschlag hat Dir dazu Franzl0503 bereits geliefert.

Deine Chancen für die Anschlussfinanzierung ändern sich dadurch aber m. E. nicht, sondern sie bleiben gut. Du hast ja eine prima Tilgungsleistung erbracht!

Was Du allerdings berücksichtigen solltest, sind dass die Zins-Konditionen für den gewünschten niedrigen Betrag etwas höher sind als bei - sagen wir - € 80.000+ effektivem Kreditvolumen.

Dir sind sicherlich schon die Notar- und Gerichtskosten für Deine Grundschuldsenkung (oder gar Löschung) und Neueintragung) bekannt.