Warum ist Änderung im Grundbuch notwendig?
Wir haben nachträglich zu unseren Baudarlehen nochmal ein kleines Darlehen aufgenommen um noch so div. Bauten wie Balkon und Fensterläden zu finanzieren. Wir haben den Vertrag nur für ein Jahr mit der Bank abgeschlossen, da wir dachten, dass wir das Geld dann in einer Summe zurückzahlen können. Daraus ist leider nichts geworden und nun müssen wir das Ganze weiterfinanzieren. Da es sich ja eigentlich um Baukosten handelt, würden wir gerne das Darl. als Baudarl. laufen lassen wegen der günstigen Zinsen. Da meinte aber die Bank das ginge nicht, denn dazu müsste man eine Änderung im Grundbuch bzgl. der Grundschuld vornehmen. Das verstehe ich wiederum nicht, denn von unseren anderen Darl. ist ja bereits ein Teil getilgt worden, sodass ein Teil der Grundschuld ja wieder durch die laufenden Tilgungen freigeworden sein müsste. Warum ist das notwendig?
2 Antworten
Sind denn 10.000 Euro oder mehr schon getilgt? Falls nicht, dann muß die Bank für einen Immokredit eine Besicherung über das Objekt sicherstellen. Daher müsste man die Grundschuld erhöhen, bzw. eine zusätzliche eintragen, was aber absolut bezahlbar ist. Vielleicht hat die Bank wegen der geringen Summe keine Lust den Aufwand zu machen. Es kann aber auch sein, daß wegen der zusätzlichen Grundschuld die Beleihungshöhe über eine Marke springt und ein höherer Zinssatz für das Gesamtdarlehen fällig wäre.
Beispiel: Objektwert = 200.000, Darlehen = 160.000, ergibt eine Beleihung von 80%. Der Zinssatz hierfür ist z.b. 3,80%. Packt man nun 10.000 drauf, dann steigt die Beleihung über 80% und es kann sein, daß diese Bank dann z.B. 3,95% verlangen müsste für das Gesamtdarlehen.
Ich würde den Bänker auf jeden Fall gezielt fragen, denn die bisherige Aussage ist nicht zufriedenstellend.
Wenn die eingetragene Grundschuld vom Betrag nicht ausreicht, benötigt die Bank eine zusätzliche Grundschuld für den Differenzbetrag. Hierfür fallen dann Notar- und Grundbuchkosten an.
Sie sollten mit der Bank abklären, wie hoch Ihr jetziges Darlehen noch valutiert und bis zu welchem Differenzbetrag eine Darlehensgewährung ohne zusätzliche Grundschuldeintragung möglich ist.
Eine erweiterte Zweckerklärung für die bestehende Grundschuld und das neu zu beantragende Darlehen braucht nicht notariell bestätigt werden und wird auch nicht im Grundbuch eingetragen.