Girokonto mit Schulden - wer haftet?
Sehr geehrte Damen und Herren,
Folgendes: verheiratetes Ehepaar mit getrennten Konten. Nach Wiedereinstieg in den Beruf werden beide Löhne auf ein Konto gebucht. Kontoeigentümer bleibt Ehegatte allein, der andere per Vollmacht und eigener Karte. Nach einer plötzlichen Trennung gibt er die Karte dem Alleineigentümer wieder. Löhne gehen fort an auf die eigenen Konten.
Später scheint der Getrennte Alleineigentümer in eine Schuldenmisere geschlittert zu sein und fordert vom ehemaligen Ehegatten beteiligung daran?
Zum Trennungszeitraum und Kartenabgabe war das Konto noch im Plusbereich.
Hat er Recht?
Mit freundlichen Gruß
Robert M.
2 Antworten
Jeder der beiden (ehemaligen) Ehepartner haftet nur für die eigenen Schulden - hier für ein negativen Saldo auf dem Girokonto.
Ausnahme WÄRE, wenn es sich um ein gemeinschaftliches Konto handelte, bei dem beide als Inhaber eingetragen sind. Der Frage entnehme ich, dass das hier nicht der Fall ist?!
Es ist leider ein weit verbreiteter Irrglaube, dass Ehepartner für die Schulden des anderen mithaften. Dies ist in der Regel tatsächlich nur bei sogenannten "Bedarfsdeckungsgeschäften" (beispielsweise Stromliefervertrag, Telefon-/Internetanschluss etc.) der Fall.
Im vorliegenden Konstellation wäre zu prüfen, ob die Mitnutzung des Bankkontos für deinen Gehaltseingang seinerzeit ein solches "Bedarfsdeckungsgeschäft" darstellt. Das wäre aber wohl allenfalls für etwaige Kontoführungsgebühren begründbar, die nicht einschlägig sein dürften.
Der Dispositionskredit(?) auf dem Konto wird daher wohl allein "das Problem" des tatsächlich eingetragenen Kontoinhabers sein.
Das Thema könnte allenfalls nochmal im Rahmen des sog. "Zugewinnausgleichs" aufkommen. Hierzu kann dich ein (Fach-)Anwalt (für Familienrecht) ausführlich beraten.
Die Frage nach der Haftung ist klar - es haftet der Kontoeigentümer.
Eine erteilte Vollmacht hat nichts mit der Haftung zu tun. Dein Fehler ist nur, Du hättest der Bank gegenüber eine Verzichtserklärung abgeben sollen und auch dort die Bankkarte zurückgeben.
Nur wenn Du die Schulden verursacht hast mußt Du auch dafür geradestehen.