Eidesstattliche Versicherung ohne Wissen des Ehemannes möglich?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Soweit ich von einem Fall weiß, geht die Abgabe dieser eidesstattlichen Versicherung auch, wenn der andere Ehegatte nichts weiß, es darf sich eben nicht um Schulden handeln, die den Haushalt an sich betreffen, denn da würde der Ehegatte mitzahlen (müssen).

Nein, ihre Schulden sind ihre Schulden. Wenn es keine Sachen sind, die den Haushalt betreffen, hat er damit ncihts zu tun.

Da kann es dann auch dazu kommen, dass sie die EV ablegt, ohne das der Mann es mitbekommt.

Fuer aufgenommene Schulden ist erst einmal jeder persoenlich verantwortlich, es sei denn der Partner hat eine Buergschaft unterschrieben. Insofern betrifft eine eidesstattliche Erklaerung auch nicht den Ehepartner. Aber in einer funktionierenden Ehe sollte es selbstverstaendlich sein, dass man so ein Problem nicht gegenueber seinem Partner verschweigt, sondern gemeinsam Wege sucht um da wieder rauszufinden

Ohne Bürgschaft des Ehemannes ist Sie für Ihre Schulden allein verantwortlich (Pfändung, EV, etc.) Nur blöd wenn der Kukuk an den entsprechenden Dingen pickt, der Ehemann(unwissend?) wird sich wundern!