Gemeinnütziger Verein - Kassenprüfung - was wenn Mängel da sind?
Hi, ich bin Kassenprüferin in einem gemeinnützigen Verein. Nun habe ich beim ersten von zwei Prüfungen bereits Ungenauigkeiten gefunden und kann feststellen, dass sich teilweise eben nicht an die GOB gehalten wird. Es wird im Hintergrund bereits Stimmung gegen mich gemacht, weil ich das ganz offen mitgeteilt habe und um Korrektur bzw. Nachbesserung gebeten habe. Das gefällt dem kassenführenden Vorstand, der auch noch Geschäftsführer ist, jetzt gar nicht.
Falls beim zweiten Termin, weitere Unstimmigkeiten da sind und Unterlagen nicht vorgelegt werden (einige waren beim Steuerberater, andere in anderen Gebäuden etc.), muss ich der Entlastung des Vorstands widersprechen? Oder reicht es für meine eigene Haftungsfreiheit aus, wenn ich "nur" auf die Sachen hinweise?
Ich sage es ganz ehrlich, ich habe keine Lust, den ganzen Ärger und Streit abzubekommen, wenn die MGV die Entlastung (wieder übrigens, bei der letzten Prüfung nicht durch mich) ablehnt, ich ärgere mich jetzt schon, dass ich das Amt überhaupt übernommen habe...
Aber hinzu kommt wie gesagt das Thema der Gemeinnützigkeit. Was kann dem Verein an Schaden passieren, wenn nun aufgrund meiner Aussage der Vorstand, v. a. der Kassenführer, entlastet wird? Angeblich hat der Steuerberater die Kasse gesehen und keine Beanstandung gehabt (obwohl z. B. die Kasse über mehrere Buchungen in mehreren Monaten im Minus war). Mir ist grad irgendwie die Verantwortung, die ich hier tragen soll, eine Hausnummer zu groß :(
Irgendwelche tollen Tips?
LG Malina
3 Antworten
Wie kann eine Kasse mehrere Monate im Minus stehen? Mehr Geld, als drin ist, kann man schlecht rausnehmen… Oder meinst du, dass dort Geld fehlte, der Bestand niedriger war, als er hätte sein müssen?
Ich würde es so machen, wie Gandalf schon geschrieben hat, gibt einen sachlich richtigen Bericht ab und Weise auf die Mängel hin. Was die Mitgliederversammlung daraus macht, ist dann nicht mehr dein Problem. Du kannst natürlich auch dein Amt niederlegen, das würde ich dann direkt in der Jahreshauptversammlung machen.
Das hört sich dann wirklich nach viel Unkenntnis an, denn auch Nachbuchungen könnte man ja mit dem richtigen Datum vornehmen, damit es unter dem Strich passt. Ich war auch in so einer Situation und habe dann nach der zweiten Prüfung mein Amt aufgegeben, weil ich das Gefühl hatte, dass es die Mitglieder eh nicht interessiert. Komischerweise wurde danach ein neuer Vorstand gewählt und der alte nicht entlastet und steht jetzt in der persönlichen Haftung für die ganzen Ungereimtheiten.
Deine Aufgabe als Kassenprüferin ist die Prüfung der Kasse im Rahmen der gesetzlichen und satzungsrechtlichen Vorgaben. Das Ergebnis ist ein Prüfbericht, der auf Mängel hinweist, aber auch Wege zur Abhilfe und Verbesserung aufzeigen kann. Wenn es sich um schwerwiegende Mängel bezüglich GOB handelt oder sogar Fälle von Unterschlagung, Steuerhinterziehung oder anderen Straftaten festzustellen sind, dann empfiehlst Du als Kassenprüferin die Entlastung des Vorstands nicht vorzunehmen. All das wird in Deinem Bericht dargestellt.
Die Entlastung selbst erfolgt durch die Mitgliederversammlung.
Mache Deinen Job aber lasse hierbei aber auch die Kirche im Dorf, sprich übertreibe nicht.
Und bei der erstbesten Möglichkeit gibst Du diese Aufgabe schnellstens wieder ab.
Das geht offensichtlich nur, wenn man nachbucht... und Einnahmen nach den Ausgaben eingibt... sind halt lauter so Sachen... Daten stimmen nicht überein, Belege nicht numeriert, Buchung passt nicht zum Beleg etc... will ja gar nicht sagen, dass Betrug oder sowas dahinter steckt, eher Überlastung / Untkenntnis... ka