Fragen zur Steuererklärung von Lohnsteuerhilfeverein?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es gibt offensichtlich Unterlagen/Belege, die der Lohnsteuerhilfeverein noch nicht herausgerückt hat. In jedem Fall müssen einzelne Positionen nachgewiesen werden, d.h. auch die Lohnsteuerhilfe kann nicht einfach Zahlen fabrizieren.

Die Unterlagen zur Direktversicherung bekommst Du wahrscheinlich vom früheren Arbeitgeber bzw. der Versicherung selbst (normalerweise kommunizieren diese jedoch über den Arbeitgeber mit den Versicherten).

Mein Mann hat ja keine zusätzlichen Versicherungen. Daher weiß ich nicht woher die Beträge kommen. Mir hat man gesagt der Verein darf keine Anlage V machen. Dies ist allerdings ja eine falsche Auskunft. Ich bin am überlegen ob ich dem Verein nicht mit der Anlage V beauftrage , bevor das jetzt so kompliziert wird/ist mit dem Steuerberater :(

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@Melli724

Mein Mann hat ja keine zusätzlichen Versicherungen
Das Finanzamt erfindet so was nicht. Dem Finanzamt wurden diese Rentenzahlungen übermittelt, damit der Steuerpflichtige diese nicht vergessen kann in seiner Einkommensteuererklärung anzugeben.

Wenn ein Fehler vorliegen sollte, dann machen die Versicherungen den Fehler. Das muss der Fragesteller aufklären und beseitigen!

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  1. Für die "314 € sonstige Werbungskosten" muss der Fragesteller dem Lohnsteuerhilfeverein Belege gegeben haben. Da man niemals Orignalbelege weggibt, hat der Fragesteller die betreffenden Belege im Original und kann sich seine Frage selbst beantworten!
  2. " Laut Einkommensteuer-Bescheid gab es noch zwei weitere Leistungen aus Direktversicherungen o.ä" Da geht am zum Finanzamt, weist sich aus und bittet um Auskunft von welcher Versicherung die "zwei weitere Leistungen aus Direktversicherungen o.ä" ausbezahlt wurden. Dann hat man die Kontakdaten für Nachforschungen. Und - wenn der Fragesteller intensiv sucht, findet er sicherlich Unterlagen von den "zwei Direktversicherungen o.ä".
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ich würde als erstes den Steuerberater wechseln, wenn es denn einen geben sollte.

Die von Ihnen gestellten Fragen sind Laienfragen, ein richtiger StB weiß, wo er die Angaben herbekommen soll.

Außerdem hätte der Lohnsteuerhilfeverein auch die Anlage V nachreichen können.

Was, der der dann neue Steuerberater auch keine Kristallkugel hat?

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@onnEVier245

oh, waren Sie das?

Ein anderer hätte elektronisch Daten abgerufen....

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@Petz1900

Ich weiß nicht was ich machen soll… alles beim neuen Steuerberater nochmal einreichen oder beim Verein anrufen und meine Kündigung zurücknehmen und fragen ob die Anlage V machen können ?

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@Petz1900

Soweit ist man außerhalb Bayerns noch nicht, dass irgendwer außer dem Betroffenen selbst weiß, wie oft und wohin er gefahren ist und welche Fachliteratur er gekauft hat.

Ein wenig beneide ich König Markus den Södersten ja um seine Digitalisierung.

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"Jetzt kamen noch Mieteinnahmen dazu, dies hat der Verein vergessen mit zu berücksichtigen."

Jetzt kamen noch dazu = nachträglich eingefallen?

Kann es sein, dass der Fragesteller vergessen hat die diesbezüglichen Belege dem Lohnsteuerhilfeverein zu geben?

der Verein hatte gesagt er erinnert mich noch mal dran .. da es wirklich sehr stressig war

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