Wer trägt meine Anwaltskosten bei gewonnenem Verfahren, wenn die Gegenseite nicht zahlen kann?
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage die mich brennend interessiert und ich hoffe, dass mir hier weitergeholfen werden kann.
Zur Sache: Vor zwei Jahren wurde ich auf offener Straße verprügelt und bestohlen ("schwerer Raub"). Ca. drei Monate später hat man die Täter aufgrund meines Handys finden und festnehmen können. Bevor es zur Gerichtsverhandlung kam, habe ich einen Anwalt aufgesucht, um Schmerzensgeld von den Täten einzufordern. Dem Anwalt habe ich mitgeteilt, dass ich finanziell nicht in der Lage bin ihn zu bezahlen und habe das Thema Prozesskostenhilfe angesprochen und nach weiteren Optionen gesucht. Der Anwalt war sich über den Ausgang des Verfahrens wohl sehr sicher, so dass nicht weiter auf die Kosten eingegangen wurde, auch wenn ich das Thema mehrmals angesprochen habe, dass ich nicht will, dass Kosten auf mich zukommen. Es kam etwas später zu dem Verfahren, bei dem die Angeklagten verurteilt wurde. Direkt im Anschluss wurde im Adhäsionsverfahren folgender Vergleich geschlossen:
Die Angeklaten zahlen mir 400 Euro als materielle Entschädigung,
Die Angeklagten zahlen mir 6000 Euro Schmerzensgeld,
Anerkennung eines Feststellungsantrag für die Erstattung der Kosten von Folgeschäden,
"Die Angeklagten tragen die Kosten des Adhäsionsverfahrens als Gesamtschuldner, wobei dem Vertreter des Verletzten (also mein Anwalt) die Verfahrens- und Terminsgebühren zu ersetzen sind."
Vor Gericht waren die Angeklagten auch guter Dinge die Schuld auf einen Schlag zu begleichen, doch vor ca. einem halben Jahr stellte sich heraus, dass bei beiden Angeklagten kein Cent zu holen ist (auch eine Zwangsvollstreckung hat nichts erbracht). Und als das nicht ärgerlich genug für mich wäre hat sich jetzt mein Anwalt bei mir gemeldet und möchte einen Ausgleich der Anwaltskosten in Höhe von 2500 Euro von mir.
Jetzt meine eigentliche Frage: Ist das das richtige Vorgehen? Darf mein Anwalt jetzt die Kosten bei mir einfordern?
Ich habe ja immerhin mündlich bei der Aufsuche des Anwalts meine Situation geschildert (ich war zu der Zeit Student und hätte die Kosten nicht tragen können), auf die von mir angesprochene Prozesskostenhilfe wurde nicht eingegangen. Zusätzlich steht unter 4. des Vergleichs, dass die Angeklagten die Kosten erstatten müssen, und nicht ich.
Was sagt ihr dazu? Wie soll ich vorgehen?
Vielen Dank und Liebe Grüße.
4 Antworten
du selbst. es ist dein risiko zu klagen und trotz erfolg einem nackten in die leeren taschen greifen zu müssen. so t es ja auch bei gewinnspielzusagen!
DerBee: Ich melde mich nochmals mit einem weiteren Aspekt auf den ich durch die Internetseite des Weissen Ring e.V. aufmerksam gemacht worden bin: Wenn der Nebenklage ein Rechtsvertreter beigeordnet worden ist, dann sind dessen Kosten Gerichtskosten und damit ohnehin von der Staatskasse zu tragen:
Ich kenne weder die Gerichtsakte im vorliegenden Fall noch habe ich die Kostenrechnung Deines Rechtsanwalts vorliegen. Mir fällt inzwischen aber eine Sache auf, die Du vertiefen solltest: Was hat Dein Anwalt denn abgerechnet? Die Vertretung im Strafprozeß insgesamt oder nur das Adhäsionsverfahren? Falls beides: Liegt hinsichtlich des Hauptverfahrens eine Beiordnung vor? Dann dürfte er diesen Teil seiner Tätigkeit nämlich nicht Dir ggü abrechnen. Du siehst, da könnte man mit Detailarbeit eventuell noch so manches erreichen. Da ist sicher zunächst einmal Deine Eigeninitiative gefragt: Arbeite Deine Unterlagen nochmals durch. Ergoogle Dir, welche Anwaltsgebühren berechnet werden dürfen und entscheide dann über das weitere Vorgehen. Wenn Du allerdings Einsicht in die Gerichtsakte nehmen mußt, wird das nur über einen Rechtsanwalt erfolgen können.
Also mit der Nummer 4 des Vergleichs kannst Du einen Anspruch Deines Anwalts nicht abwehren. Schon deswegen nicht, weil der Wortlaut das nicht hergibt ("ersetzen" steht da und nicht etwa "tragen"). Außerdem gibt es keine Verträge zu Lasten Dritter und das wäre ein solcher weil der Anwalt an dem Vergleich nicht als Partei teilgenommen hat.
Wenn Du überhaupt gegen den Honoraranspruch etwas machen kannst, dann im Hinblick auf eine mögliche Beratungspflichtverletzung wegen der PKH.
Wie sollst Du vorgehen? Die Anwaltskammer prüft zwar gerne, ob die Gebühren richtig berechnet wurden. Nicht aber nimmt sie Stellung zum Anspruchsgrund. Da bleibt Dir nur, noch einen Anwalt zu beauftragen und Dich da vertreten zu lassen.
Und noch ein Tipp dazu: Opferschutzvereine wie der weisse Ring e.V. beteiligen sich manchmal an Anwaltskosten. Einen Rechtsanspruch hat man insofern aber leider nicht.
Dein Anwalt wurde von dir beauftragt und hat aus eurem Vertragsverhältnis heraus Anspruch auf seine Vergütung.
Ob sich Zahlungen der Gegenseite verzögern, Rechtsmittel eigelegt wurden oder Geld garnicht erst nicht erst beigetrieben werden kann, ist ihm eher völlig egal.
Das hat er dir natürlich verschwiegen und allenfalls nur ganz beiläufig erklärt, als er dein Mandat übernahm. Mit Unterschrift unter der Prozessvollmacht hast du - entgegen deiner Erklärungen - Zahlungspflicht übernommen - da beisst die Maus keinen Faden ab :-(
Seine Forderung besteht zweifellos zu Recht und ich kenne niemanden, der Ratenzahlung kategorisch ablehnt und Forderungen so schnell vollstrecken lässt wie ein RA :-(
G imager761