Anwalt will bezahlte Rechnung im Nachhinein erhöhen
Guten Tag, mein Mann und ich sind mit einer Rechnung unserer Anwältin nicht einverstanden gewesen und wanden uns an die Anwaltskammer. Nun haben wir, da wir den Zirkus leid waren, die Rechnung doch bezahlt da wir nicht damit rechneten da auf einen Nenner zu kommen. Nun droht diese Anwalt uns damit, das er in der Rechnung die wir nun bezahlt haben nur 50 % des Gegensatandswert berücksichtigt haette und er nun den Rest nachbezahlt haben will. Er haette damals die Rechnung aus Kulanzgründen anstatt den Streitwert 6600 Euro nur 3000 Euro genommen aber nachdem wir uns nun an die Anwaltskammer wanden will er seine Rechnung nun nachbessern. Geht das einfach so ???
Darf der Anwalt deshalb die bereits bezahlte Rechnung erhöhen und das obwol im Anschreiben stand das er aus Kulanz nur die Haelfte des Streitwertes berechnet.??
1 Antwort
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sieht nicht vor, dass die Rechnung eines Rechtsanwalts abschließend wäre, insbesondere kommt ihr keine Bestandskraft zu:
http://www.gesetze-im-internet.de/rvg/
Auch nach den allgemeinen Vorschriften wird sich so etwas nicht ergeben. Eine fehlerhafte Rechnung könnte also nachgebessert, insbesondere verbösert werden. Insbesondere ergibt sich wegen des Hinweises auf die Kulanz ja gerade kein Rechtsbindungswille hinsichtlich der Wahl des zu geringen Streitwerts.
Ob dafür wirklich Spielraum ist, kann Euch hier niemand sagen, denn wir wissen nichts über die Sache und den Gegenstandswert. Vielleicht hättet Ihr doch besser nicht den Weg zur Anwaltskammer gesucht sondern selber mal im Internet selber mal Informationen über das anwaltliche Gebührenrecht eingeholt. Da die Anwaltskammer offenbar die schon erstellte Gebührenrechnung als richtig bestätigt hat, wittert die Anwältin nun Morgenluft für ihre Nachforderungen. Beschwerden können manchmal richtig teuer werden, in diesem Falle möglicherweise für Euch.