Korrektur, die Zinsbindung läuft aus.

Nun habe ich zwischenzeitlich bei der Verbraucherzentrale folgendes gefunden:https://www.vzbv.de/pressemitteilung/gebuehr-fuer-vorzeitige-kreditrueckzahlung-unzulaessig

und

"Welche Kosten bei der Umschuldung entstehen
Die Kosten für ein solches Umschulden betragen in der Regel nur einen Bruchteil der Ersparnis, die Sie durch den günstigeren Zinssatz erreichen: Weder die bisherige noch die neue Bank verlangen für diesen Wechsel Gebühren." Quelle: https://www.finanztip.de/baufinanzierung/anschlussfinanzierung/

Kann jemand Klarheit in die Frage bringen?

Danke

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Die Personalstelle hat leider Recht.

Es gibt in Deutschland nur vereinzelt Fälle, in denen das Gericht den Opfern von Rutschunfällen eine Entschädigung zugesprochen hat:

http://www.grip-antislip.com/referenzen/rutsch-urteile-stuerze.html

Kunden in Gewerberäumen wird manchmal eine kleine Entschädigung ausgesprochen, wenn der Betreiber seine Verkehrspflicht vernachlässigt hat. Zahlt man hingegen irgendwo für die Nutzung einer Leistung wie zB Eintritt ins Schwimmbad oder Übernachtung im Hotel, bekommt man gar nichts. Da zB in Feuchträumen das "normale Lebensrisiko" zum Tragen kommt.

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Hier gibt es eine Sammlung von Urteilen zu Ausrutschern auf glatten böden und schmerzensgeldansprüchen: http://www.grip-antislip.com/referenzen/rutsch-urteile-stuerze.html

In der Regel wird vom Gericht geprüft, ob der Betreiber seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist. Also in wie welchen zeitlichen Abständen der Fußboden kontrolliert wurde. Wurde die Sorgfaltspflicht verletzt, da der Fußboden zb durch Nässe oder Verunreinigung glatt wurde und wurde diese Gefahrenstelle nicht in zeitlich angemessenem Rahmen beseitigt, gibt es ein Schmerzensgeld. Die Höhe des Schadensersatz hält sich in Deutschland aber in Grenzen.

Passiert ein Rutschunfall hingegen in Privaträumen, in Hotels oder öffentlichen Schwimmbad gibt es gar nichts. Hier wird dann vom natürlichem Lebensrisiko gesprochen. Sozusagen Duschen ist eben eine alltägliche Lebensbedrohung.

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Hier ist eine Liste zu Urteilen zu Rutschunfälle am Arbeitsplatz mit weiterführenden Links: http://www.grip-antislip.com/referenzen/rutsch-urteile-stuerze.html

In der Liste ist auch ein Urteil zu einem Sturz in der Werkskantine: Wenn Du in Deiner Pause ausgerutscht bist, gilt es möglicherweise nicht als Arbeitsunfall :-(

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