Hausverwaltung zahlt Guthaben nicht aus wegen Klage eines Eigentümers, was tun?

2 Antworten

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Wenn ein Eigentümer der Meinung ist, dass die Hausgeldabrechnung nicht stimmt, hat er das Recht gegen den Beschluss zu klagen. Dann wird das Gericht feststellen, ob die Abrechnung richtig ist. Solange das nicht geklärt ist, dürfen keine Auszahlung vorgenommen werden ist eigentlich logisch -oder?

Und Du bist der Auffassung, dass Deine Meinung nach 6,5 Jahren noch irgend jemanden interessiert? 

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Beide Antworten sind Unsinn. Eine laufende Beschlussanfechtung ändert rein gar nichts daran, dass die Guthaben für alle anderen Miteigentümer sofort! ausgezahlt werden müssen. Der Beschluß der WEG bleibt schwebend wirksam (so nennt sich das)!