Gemeinsamer Kredit. Was passiert im Todesfall?
Meine Mutter und ich haben ein gemeinsames Kredit aufgenommen(Gesamtschuldnerisch).
Ich stehe als 1. Kreditnehmer im Kreditvertrag. Der Kredit diente nachweislich für die Umschuldung der Kredite usw. meiner Mutter.
Was passiert wenn meine Mutter stirbt? Muss ich die Raten begleichen? Oder wäre es ein Fall für das Erbrecht? Von dem Kredit habe ich keinen einzigen Cent erhalten...
4 Antworten
Ich denke mal, dass du den Kredit weiterhin begleichen musst. Das liegt unter anderem ja daran, dass du einen rechtsgültigen Vertrag mit der Bank abgeschlossen hast und somit auch deine Beteiligung an der Begleichung des Kredites zugesichert hast. Der Grund oder Nutzen des Kredites hat nichts mit der Begleichung zu tun, sondern nur damit, ob der Kredit gewährt wird oder nicht.
Deswegen auch in Zukunft und an die anderen Nutzer: Auch wenn es eure Eltern sind, lasst euch nicht auf Schulden und Kredite in euren Namen ein. Denn die, die vor dem Gesetz dafür zahlen müssen, seid im Endeffekt ihr!
Wenn Ihr beide Kreditnehmer seid und deine Mutter verstirbt, haftest du komplett für den restlichen offenen Saldo. Außer deine Mutter hat eine Versicherung für den Todesfall dazu abgeschlossen, dann würde diese den Saldo ausgleichen.
Dann bewahre mal die NAchweise, dass das Geld für die Schulden Deiner Mutter war, gut auf. Das wirst Du brauchen, wenn es mehrere Erben gibt und Du das Geld vorab aus dem Erbe haben willst.
Wenn Du der einzige Erbe bist, ist es egal, denn Du bist Keditnehmer, Du musst zahlen. Eine NAchlassinsolvenz, für den Fall, dass das Erbe zur Zahlung nicht reicht, kannst Du nicht eröffnen lassen.
Beides ist richtig.
Selbstverständlich zählen 50% des Kredites zur Erbmasse und werden, wenn das Erbe nicht ausgeschlagen wird vererbt.
Allerdings haftest du als Kreditnehmer gesamtschuldnerisch, das heißt die Bank kann sich auch die komplette Rate erstmal von dir holen. Sollte jemand anderes als du erben, hast du intern natürlich einen erstattungsanspruch