Steuererklärung Einnahme/Ausgabe Untermietvertrag?

1 Antwort

Ob Du keinen Überschuss erzielst, wird sich aus der Anlage V ergeben.

Wenn Deine Wohnung Nehmen wir an 80 qm hat, wovon Küche und Bad 20,5 qm. haben (nur mal als Rechnenbeispiel, entfallen auf die anderen 59,5 qm die 595,- (Küche und Bad nutzt ihr ja wohl gemeinsam.

Wenn nun das Zimmer des Untermieters 16 qm. hätte, würden von den 595,- auf das Zimmer 160,- Euro entfallen. Bekommen tust Du 200,-, wären 40,- Euro Überschuss pro Monat.

Wäre dessen Zimmer z. B. 23 qm. wären Deine Anteiligen Kosten für das Zimmer 230,- Euro udn Du würdest 30,- Euro Verlust machen.

Also es wäre in meinem Beispiel nur ein "Nullsummenspiel" wenn sein Zimmer genau 20 qm hätte.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Der wfwbinder rechnet immer so schön vor.

Ich hätte hier wohl lediglich erwähnt, dass der Fragesteller ja nicht die gesamte Wohnung, für die er 595 Euro bezahlt, untervermietet. Der Teil den er untervermietet, kostet also auch nur einen Teil der Gesamtmiete.

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@EnnoWarMal

;) ja, das ist mir bewusst. Trotzdem beantwortet das nicht die Frage. In der Anlage V trägt man in dem Punkt "Untermiete" lediglich einen Betrag ein, ohne Angabe von m2 usw. Und die Frage war, wie ich es eintrage und vor allem wo, dass ich nur einen Teil der Wohnung untervermiete also nur ein Zimmer. Dazu muss das Amt ja wissen, was ich an Miete bezahle sonst denken die ja ich erziele 200 Euro Gewinn und das stimmt ja nicht.

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@xtnzr

Da steht ausdrücklich in Zeile 31:

Einkünfte (also nicht Einnahmen) aus der Untervermietung gemieteter Räume. Berechnung lt. gesonderter Aufstellung.

Also, weißes Blatt Papier nehmen und es darauf berechnen.

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