Fehlende Balkontüre (Gemeinschaftseigentum) wer muss sie zahlen?

3 Antworten

Irgendwie habe ich den Eindruck, das Du nach irgendwelchen Mängeln suchst, um dann Zahlungen durchzusetzen. Es ist keine Tür da. Du hast die Wohnung so gekauft. Nur auf dem Grundriss ist die Tür eingezeichnet. Aber Du hast das ja auch nicht mal erkannt. Somit hast Du das bekommen, was Du gekauft hast. Nur der Grundriss ist in diesem Punkt nicht korrekt. Das könntest Du reklamieren.

Keine korrekten Unterlagen beim Kauf erhalten.

Aber ist das Gegenstand des Kaufs? Wird die Übergabe korrekter Unterlagen im Notarvertrag erwähnt?

hildefeuer  06.08.2023, 14:33

Nur dann schuldet der Verkäufer Dir was.

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Nur damit ich das Problem verstehe.Du hast von der gekauften Wohnung eine Grundrisszeichnung, auf der die Tür eingezeichnet ist.

Du hast die Wohnung besichtigt und die Tür ist nciht da.

Du hast die Wohnung gkauft.

Nach der Übernahme hast Du nachgesehen, ob die im Grundriss eingezeichnete Tür nicht unter der Tapete versteckt ist und dabei gestgestellt, dass die Öffnung von Balkonseite zugemeuert ist, oder zumindest irgendwie verfüllt und von der Wohnungsseite wohl eine Platte eingesetzt ist.

Nun willst Du, dass der Zustand wie auf dem Grundriss wieder hergestellt wird. Wenn möglich auf Kosten der Mietergemeinschaft.

Ich sehe da keine Chance. Du hast die Wohnung besichtigt, Du hast die Grundrisszeichnung.Von einem versteckten Mangel kann keine Rede sein, daher wird der Verkäufer nicht zahlen müssen (der wäre nämlich der erste gewesen,den man haftbar machen könnte).

Die Hausgemeinschaft?Warum? Was ist denn kaputt, was eine Reparatur an Dach nudn Fach wäre? Es regenet nicht rein und vermutlich entsteht auch kein Luftzug.

Wenn Du eine Tür haben willst, wo früher eine war und die verfüllt wurde, weil einer der Vorbisitzer keine zwei Balkontüren haben wollte, dann musst Du sie auf Deine Kosten einbauen lasssen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.
Melhe0110 
Fragesteller
 05.08.2023, 19:53

Vielen Dank zunächst für deine Antwort.
Bei der Besichtigung hatte ich das nicht auf dem Schirm, dass dort eine Türe sein müsste … und ich habe mir nie darüber Gedanken gemacht. Erst als ich die Tapete abmachte, wurde mir klar , dass dort eine Türe fehlt. Daraufhin schaute ich mir nochmals das Exposé an..

Aber nun gut, dann wird es wohl so sein. Ich will auch nicht meinen Fehler auf andere übertragen, nur finde ich, dass mir irgendwer mitteilen müsste , dass dort mal eine existierte und komisch zugemacht wurde. Professionell nenne ich eine Platte definitiv nicht..

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wfwbinder  05.08.2023, 21:04
@Melhe0110

Natürlich kann das auch an unterschiedlicher Art derBetrachtung liegen. Wenn ich mir das Exposé einer Wohnung ansehe interessiert mich praktisch nur der Grundriss, weil die Bilder mit, oder ohne Möblierung und die Farbe ggf. sowieso geändert werden.

Bei der folgenden Besichtigung habe ich den Grundriss im Kopf und würde eine Abweichung sofort sehen.

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"Hallo, Müller mein Name. Ich wollte mich nur mal als neuer Nachber vorstellen. Auf gute Nachbarschaft. Ach übrigens werde ich Sie auf Zahlung einer Balkontür verklagen, aber macht ja nix". So ungefähr?

Melhe0110 
Fragesteller
 05.08.2023, 19:33

Ich verstehe Ihre Antwort nicht so ganz.
Soll ich die Verwaltung jetzt nicht in Kenntnis setzen, obwohl die Türe der Gemeinschaft gehörte, nur weil ich „Neu“ bin?

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Andri123  05.08.2023, 20:32
@Melhe0110

Ich finde es nur etwas ungünstig, sich sofort mit absurden Forderungen an die Hausverwaltung/Eigentümergemeinschaft zu wenden. Bei begründeten Ansprüchen natürlich, ja.

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