Fehlende Balkontüre (Gemeinschaftseigentum) wer muss sie zahlen?
Guten Abend,
ich habe eine Wohnung gekauft, natürlich mir diese auch bei einer Besichtigung angesehen. Jedoch ist mir nicht aufgefallen, dass eine Balkontüre, die vom Schlafzimmer zum Balkon führt, fehlt. (Ein Balkon - eigentlich zwei Türen . Eine vom Wohnzimmer und eine vom Schlafzimmer). Am 31.7. war die Übergabe der Wohnung. Bis dahin war mir das fehlen der Türe immer noch nicht klar. Denn im Exposé sind nur Bilder die genau diesen Bereich nicht zeigen. In der Grundrisszeichnung ist diese Türe aber eingezeichnet. Nun habe ich am Dienstag begonnen die Tapeten abzumachen und festgestellt, dass dort, wo eigentlich die Türe sein müsste, diese mit irgendeiner vorgeschraubten Platte dies zugemacht wurde. Auch aus Sicht des Balkones ist es bündig zugemacht. Entweder mit Steinen oder sonstigem. Habe mich noch nicht getraut die Platte im Schlafzimmer abzuschrauben. Eventuell oder sehr wahrscheinlich befindet sich ja dort keine Türe mehr. Die Verkäuferin habe ich kontaktiert. Sie meinte, Sie hätte die Wohnung vor 25 Jahren selbst ohne Türe gekauft bzw. Dies war schon so. Ein Hinweis von der Verkäuferin oder der Maklerin, dass dort eigentlich eine Tür sein sollte ist niemals gefallen. Auch nach Rückfrage bei der Maklerin, sagte Sie mir , das hätte mir anhand des Exposes bei der Besichtigung auffallen müssen. Es wäre auch nicht ihre Aufgabe, zu schauen, ob alle Türen und Fenster da sind. 😂
Gut, also bin ich es anscheinend selbst schuld , dass mir bei der Besichtigung diese fehlende Türe nicht aufgefallen ist und ich bleibe auf den Kosten sitzen.
Jetzt kam mir jedoch ein Gedankenblitz, dass doch Balkontüren Gemeinschaftseigentum sind. Wie verhält sich das nun? Wenn eine Türe repariert werden müsste , zahlt es ja die Gemeinschaft , aber eine fehlende ?
Vielen Dank im Voraus!
3 Antworten
Irgendwie habe ich den Eindruck, das Du nach irgendwelchen Mängeln suchst, um dann Zahlungen durchzusetzen. Es ist keine Tür da. Du hast die Wohnung so gekauft. Nur auf dem Grundriss ist die Tür eingezeichnet. Aber Du hast das ja auch nicht mal erkannt. Somit hast Du das bekommen, was Du gekauft hast. Nur der Grundriss ist in diesem Punkt nicht korrekt. Das könntest Du reklamieren.
Keine korrekten Unterlagen beim Kauf erhalten.
Aber ist das Gegenstand des Kaufs? Wird die Übergabe korrekter Unterlagen im Notarvertrag erwähnt?
Nur damit ich das Problem verstehe.Du hast von der gekauften Wohnung eine Grundrisszeichnung, auf der die Tür eingezeichnet ist.
Du hast die Wohnung besichtigt und die Tür ist nciht da.
Du hast die Wohnung gkauft.
Nach der Übernahme hast Du nachgesehen, ob die im Grundriss eingezeichnete Tür nicht unter der Tapete versteckt ist und dabei gestgestellt, dass die Öffnung von Balkonseite zugemeuert ist, oder zumindest irgendwie verfüllt und von der Wohnungsseite wohl eine Platte eingesetzt ist.
Nun willst Du, dass der Zustand wie auf dem Grundriss wieder hergestellt wird. Wenn möglich auf Kosten der Mietergemeinschaft.
Ich sehe da keine Chance. Du hast die Wohnung besichtigt, Du hast die Grundrisszeichnung.Von einem versteckten Mangel kann keine Rede sein, daher wird der Verkäufer nicht zahlen müssen (der wäre nämlich der erste gewesen,den man haftbar machen könnte).
Die Hausgemeinschaft?Warum? Was ist denn kaputt, was eine Reparatur an Dach nudn Fach wäre? Es regenet nicht rein und vermutlich entsteht auch kein Luftzug.
Wenn Du eine Tür haben willst, wo früher eine war und die verfüllt wurde, weil einer der Vorbisitzer keine zwei Balkontüren haben wollte, dann musst Du sie auf Deine Kosten einbauen lasssen.
Natürlich kann das auch an unterschiedlicher Art derBetrachtung liegen. Wenn ich mir das Exposé einer Wohnung ansehe interessiert mich praktisch nur der Grundriss, weil die Bilder mit, oder ohne Möblierung und die Farbe ggf. sowieso geändert werden.
Bei der folgenden Besichtigung habe ich den Grundriss im Kopf und würde eine Abweichung sofort sehen.
"Hallo, Müller mein Name. Ich wollte mich nur mal als neuer Nachber vorstellen. Auf gute Nachbarschaft. Ach übrigens werde ich Sie auf Zahlung einer Balkontür verklagen, aber macht ja nix". So ungefähr?
Ich verstehe Ihre Antwort nicht so ganz.
Soll ich die Verwaltung jetzt nicht in Kenntnis setzen, obwohl die Türe der Gemeinschaft gehörte, nur weil ich „Neu“ bin?
Ich finde es nur etwas ungünstig, sich sofort mit absurden Forderungen an die Hausverwaltung/Eigentümergemeinschaft zu wenden. Bei begründeten Ansprüchen natürlich, ja.
Vielen Dank zunächst für deine Antwort.
Bei der Besichtigung hatte ich das nicht auf dem Schirm, dass dort eine Türe sein müsste … und ich habe mir nie darüber Gedanken gemacht. Erst als ich die Tapete abmachte, wurde mir klar , dass dort eine Türe fehlt. Daraufhin schaute ich mir nochmals das Exposé an..
Aber nun gut, dann wird es wohl so sein. Ich will auch nicht meinen Fehler auf andere übertragen, nur finde ich, dass mir irgendwer mitteilen müsste , dass dort mal eine existierte und komisch zugemacht wurde. Professionell nenne ich eine Platte definitiv nicht..