Warum sind Entnahmen aus der Instandhaltungsrücklage einer WEG angeblich auch wieder nur teilweise absetzbar (vermietete Eigentumswohnung)?

2 Antworten

600 Euro Lohn, 800 Euro Material? 😜😁😎

Grundsätzlich gilt:

Nicht steuerlich absetzbar ist das vom Handwerker verbaute Material, wie beispielsweise Fliesen oder Farben. Sie dürfen auch mehrere Rechnungen verschiedener Handwerker übers Jahr sammeln und bis zum Höchstbetrag von 6.000 Euro beim Finanzamt einreichen.

Er ist Vermieter, da sind auch Materialkosten Werbungskosten.

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Wofür ist das Geld entnommen worden? Wenn nur 600€ in Instandhaltungen geflossen sind, sind halt auch nur 600€ zu berücksichtigen.

Steht doch in der Frage, 1400 Euro wurden entnommen, aufgeteilt in 600 Euro und 800 Euro, wobei 600 Euro abgesetzt werden können.

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@Alarm67

Wofür genau wurden die 800 € verwendet? Steht das da auch?

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@Wassonst

Ja, steht da! Sauber erklärt, und das die Gesamtsumme dieser Maßnahme in der Abrechnung getrennt dargestellt wird

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@Alarm67

Na, wenn du meinst. Und warum erfolgt dann eine Aufteilung? Wenn die Gesamtsumme für genau die gleiche Maßnahme ist, ist eine Aufteilung unnötig und sinnlos. Warum sollte da nur ein Teil steuerlich wirksam sein?

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