Ist die geforderte Rückzahlung vom Jobcenter korrekt?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

um prüfen zu können, ob das Amt auch tatsächlich die Zahlungen geleistet hat die sie fordert, solltest du vorerst selbst zu prüfen, ob die geleisteten Zahlungen dem Abzug entsprechen. 

Hilfreich wären bei der Prüfung die jeweiligen Bescheide und die Kontoauszüge. Du kannst vom Amt auch eine genaue Aufrechnung verlangen, so dass hier eine Monat für Monat geleistete Zahlung des Amtes aufgelistet werden muss. Dann ist die Gegenkontrolle noch einfacher. Du musst schließlich eine ordnungsgemäße Verrechnung in dieser Größenordnung nachvollziehen können - das ist dein Recht !

Wenn man glaubt, dass Ämter immer korrekt arbeiten, insbesondere wenn es um Erstattungsansprüche geht........ no, no ! Auch auf dieser Seite werden viele Fehler gemacht.

Hast du dann diese Berechnungsnachweise in der Hand und bist dennoch unsicher ob alles korrekt berechnet wurde, bleibt dir immer noch der Gang zu einem Anwalt für Sozialrecht.

Alles Gute für 2016 !

LUPOm 
Fragesteller
 02.01.2016, 21:18

Hallo Gaenseliesel - die Bescheide liegen mittlerweile vor.

Das Jobcenter fordert seit Mai 11 jeweils den vollen Satz zum Lebensunterhalt + volle Miete + KV und PV-Beiträge.

Widersprüche ergeben sich durch 2 Nachzahlungen für EM-Rente (einmal teilweise, einmal volle), worüber mir Rückforderungsansprüche an die RV vom Jobcenter vorliegen. Aufgeschlüsselt mit den einzelnen Summen, die für die einzelnen Monate zurückgefordert wurden. Demzufolge dürften für diese Monate, da ja bereits Summen zurück erstatten wurden, nicht die vollen Bezüge im jetzigen Rückforderungsbescheid auftauchen! Ergo: Doppelforderung von Beträgen von 4.378 Euro und 3.571 Euro - entspricht 7.958,- Euro.

Zweites Problem: der Monat März 2o13 taucht in der Rückforderungsaufstellung zweimal untereinander mit den absolut identischen Beträgen auf. Also wird einmal 995 Euro zuviel - da doppelt - zurück gefordert.

Allein diese zwei Sachen sind in meinen Augen offensichtlicher vorsätzlicher Betrug zu meinen Ungusten, zumal ich den Leiter der Leistungsabteilung ausdrücklich auf des Rentenproblem ansprach!

Desweiteren wurde mir der BSA rückwirkend zum Mai 11 zuerkannt  - verbunden mit einer Heilbehandlung nach BVG. Das bedeutet, dass ich ALLE Kosten, die durch Behandlungen oder Medi-Zuzahlungen entstehen NICHT bezahlen muss, sondern diese Sachen vom Versorgungsamt übernommen werden. Ausserdem muss ich mich nicht selbst krankenversichern, da das in  meinem Fall (5o GdB + 5oGdS) vom Versorgungsamt übernommen wird. Im Umkehrschluss heisst das, dass dann auch automatisch diese Versicherungsleistungen ab dem Mai 11 vom Versorgungsamt getragen werden müssen und alle Zahlungen vom JC an KV und RV vom Versorgungsamt zurück erstattet werden müssen. Aber nicht aus dem Topf, aus dem meine Nachzahlung kommt, sondern direkt vom Versorgungsamt. Sind nochmals  5.1oo Euro !

 Was mit der Mietrückzahlung wird, muss ich mit dem VDK abstimmen. Fakt ist, dass die Rückerstattungsformalitäten jetzt sofort gestoppt werden müssen, da die beiden zuerst angeführten Probleme eine Rückerstattung in der geforderten Höhe ausschliessen. Das ist Fakt.

Montag bekommt das JC von mir persönlich ein Schreiben ausgehändigt, in dem ich denen die Frist bis Posteingang 9.1. bei mir setze, wo ich eine neue  - korrekte - Aufstellung verlange. Ansonsten erfolgt am darauffolgenden Montag Anzeige gegen den Leiter der Leistungsabt. wg. versuchtem vorsätzlichem Betruges in 3 Fällen (am geilsten ist ja die Doppelberechnung März 13) ! Ausserdem geht das dann alles durch die Presse.

Jetzt bin ich am Drücker - von den Idioten bekomm ich eh nix mehr und so, wie die mich sogar als Rentner getrietzt haben, trietze ich sie jetzt. Noch im letzten Jahr haben wir uns wochenlang um die Nachzahlung der nebenkosten in Höhe von 17 Euro gestritten und jetzt will man mich mal ganz gepflegt nebenbei in den ersten zwei Fällen um  rund 9.ooo bescheissen. Da sind die aber bei mir an der richtigen Adresse - das Ding fliegt denen um die Ohren. ZUm Glück ist es nun nicht so, dass ich unbedingt sofort auf die Nachzahlung angewiesen bin, habe ja nun seit Januar durch den BSA und all das, was noch dazu kommt, 2.2oo netto, aber es macht schon einen Unterschied, ob man am Ende anstatt nach dem Wiullen des Jobcenters "nur" 25.ooo rausbekommt, oder doch 3o.ooo oder sogar 45.ooo ! Und da kämpfe ich um jeden Cent!

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Gaenseliesel  03.01.2016, 15:21
@LUPOm

 owei.... du bist verständlicherweise in " Hochform " ;-))

Ich würde dir aber trotzdem raten, das Ganze sachlicher ( auch wenn es schwer fällt) anzugehen !

Jemanden des Betrugs zu beschuldigen ist schon ein harter Tobak. Vielleicht war gerade ein neuer Bearbeiter mit dieser Aufrechnung beauftragt, jeder macht mal Fehler ! 

Fordere höflich aber bestimmt Aufklärung zu diesen Ungereimtheiten. 

Diese ganze Sachlage ist derart umfangreich, da gibt es Zusammenhänge und Unterlagen wie Bescheide mehrerer Jahre zu prüfen, so dass ich dir wirklich zu einem Anwalt ( Erstberatung) raten würde. 

Ich wünsche dir ein gutes Gefühl für den richtigen Umgang mit den Mitarbeitern vom Jobcenter und Viel Glück beim Durchsetzen deiner Ansprüche ! 

Gruß aus Meck-Pomm. 


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LUPOm 
Fragesteller
 04.01.2016, 14:46
@Gaenseliesel

So - bin heute morgen beim JC aufgeschlagen. Riesentheater, sie wollten mich nicht reinlassen. Erst nach einem Telefonat mit der Geschäftsführerin kam dann die zuständige Sachbearbeiterin. Ich hab ihr die Fakten hingeknallt und sie hat ziemlich dämlich aus der Wäsche geschaut. Dann hab ich ihr den Brief hingeknallt und sie auf die Konsequenzen hingewiesen. Die Ausrede "Fehler" lasse ich nicht gelten. Das geht vielleicht bei ner Falschberechnung bei einem Leistungsbezieher um 1o Euro, aber nicht, wenn es um 5-stellige Beträge geht. Da hört der Spass auf.

Anschliessend bin ich zum Versorgungsamt. Dort kam ich ohne weiteres zur Sachbearbeiterin, die war erschüttert. Ihre Aussage war, dass man beim Versorgungsamt nur flüchtig über die Rückzahlungsforderungen drüber schaut und solange die Forderung nicht höher ist, wie die Summe, die nachgezahlt wird, geht das automatisch. Die hätten also ohne weiteres die Kohle ans JC überwiesen. Ich habe ihr alle Unterlagen da gelassen und sie meinte, sie würde sich drum kümmern.

Kaum war ich daheim, ruft die SB vom Jobcenter an. Sie hätte gerade mal drübergeschaut und festgestellt, das zumindest die Doppelberechnung sowie die Rentennachzahlungen im neuen Bescheid berechnet werden. Was die 56 %-Regel und die KV sowie PV-Beträge angeht, müsse sie mit ihrem Vorgesetzten sprechen. Sie bat mich um Terminverlängerung, das Versorgungsamt hätte schon bei ihr angerufen und man hätte sich dort auf den 15. geeinigt.

Auf einmal gehts, zumindest knapp 9.ooo habe ich schon mal gesichert. Jetzt lass ich aber nicht locker, beiss mich fest, wie ein Pitbull! Die hat doch wirklich gedacht, dass ich mich über die 25 Mille, die sie mir lassen wollten, so sehr freue, dass ich alles andere vergesse! Pustekuchen. Sooooo sehr bin ich auf die Nachzahlung nicht angewiesen, immerhin bekomme ich ja jetzt pro Monat 2.2oo netto und das ist ne Menge Holz für einen Alleinstehenden! Fixkosten sind knapp 6oo und der Rest möchte erstmal verbraten werden.

Naja - nun harre ich der Dinge, die da kommen. Das ist sicher noch nicht die Endlösung, aber es geht vorwärts. Ich halte Euch auf dem Laufenden!

Gruss aus München

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Gaenseliesel  04.01.2016, 17:28
@LUPOm

Hallo LUOPm,

Vielen Dank für die Bewertung: " Hilfreichste Antwort " !

G r a t u l i e r e  -  diese Hürde hast du schon einmal geschafft ! ;-) Ich kann mir dieses Szenario im JC lebhaft vorstellen, bleibender Eindruck sei dir garantiert ....lach !

Ok, nunmehr ist das JC am Zuge und du kannst zwischenzeitlich wieder etwas " Herunterfahren " und Energie für den kommenden Auftritt einspeisen. :-) Ja mach das mal, wäre interessant zu erfahren, um wieviel Geld sich solch ein Amt " verrechnen " kann.

Ich würde dir in dieser Sache einen richtig positiven Ausgang von Herzen gönnen !

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LUPOm 
Fragesteller
 04.01.2016, 18:08
@Gaenseliesel

Ich werde Euch auf jeden Fall auf dem Laufenden halten, schon allein als Warnung an alle, die den Rückzahlungs-Aufrechnungen dem Jobcenter Glauben schenken und kann jedem immer nur wieder ans Herz legen, Dokumente, Bescheide usw. mindestens 5 Jahre abgeheftet aufzuheben. Man darf diesen Leuten nicht trauen. Es ging ja schon in dem Moment los, als ich eine Opferpension für politisch Inhaftierte der ehem. DDR bekam - 3oo Euro, die nicht auf AlG 2 angerechnet werden durften, dazu kamen dann noch 243 Euro BVG-Rente auf Grund eines Gesundheitsschadens durch die Haft, ebenfalls anrechnungsfrei. Mein damaliger Sachbearbeiter sagte mir ja offen ins Gesicht, dass ich unterm Strich am Monatsende mehr in der Tasche habe, wie er und er "müsse für mich arbeiten" - der pure Neid. Spätestens da war mir klar, dass es irgendwann nochmal nen grossen Knall geben wird - genauso, wie es jetzt gekommen ist!

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Gaenseliesel  04.01.2016, 18:27
@LUPOm

Frechheit diese Aussage : 
" Mein damaliger Sachbearbeiter sagte mir ja offen ins Gesicht, dass ich unterm Strich am Monatsende mehr in der Tasche habe, wie er und er "müsse für mich arbeiten" 

......ich glaube nicht, dass er mit dir hätte tauschen wollen ! 

Diese Leute sollten ihren Job ernster nehmen, die Bescheide gewissenhafter erarbeiten, " dann klappt,s vielleicht auch mit mehr Geld in der Tasche. "  ;-) 

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LUPOm 
Fragesteller
 05.01.2016, 06:07
@Gaenseliesel

Diese Aussage tätigte er sogar unter Zeugen (Wachschutz). Ich habe ja Hausverbot gehabt, weil ich seinen Vorgänger zusammengefaltet habe. Der sagte mir 2o11 mit sächsischem Dialekt ins Gesicht:"Sie waren doch ein Verräter, Sie sind vor dem Mauerfall abgehaun. Wiiiiiiiiir haben bis zum Schluss gekämpft!" Sagt das zu mir, zu jemanden, der politisch 3 Jahre im Zuchthaus war, danach noch 12 Jahre und 8 Ausreiseanträge und Berufsverbot seit der Haftentlassung warten musste um im Januar 89 endlich ausreisen zu dürfen! Da hats geknallt! Anschliessend brachte mich die Polizei in ein Krankenhaus und seitdem habe ich dann alles eingeleitet, um heute dort zu stehen, wo ich jetzt stehe! Eigentlich müsste ich dem noch dankbar sein, denn die Ärzte dort haben mir erstmal gesagt, was mit mir los ist (PtBS), was mir als rehabilitierter politisch Verfolgter überhaupt zusteht und an wen ich mich wenden muss. Allein würde ich heute immer noch regelmässig meine Phasen haben, in denen mir niemand zu nahe kommen dürfte, ohne zu wissen, was überhaupt mit mir los ist. Ich bekam damals sofort einenGdB von 5o, war ein halbes Jahr später in EM-Rente, alles ohne Probleme. Nun habe ich geschafft, was ich schaffen wollte. Das Einzige, was mich ärgert : Warum nicht schon 2o Jahre eher!

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Gaenseliesel  05.01.2016, 14:08
@LUPOm

Ich kenne solch ein Schicksal vom Schulfreund  :-(  bin selbst Ossi ! Ich gönne dir jeden Cent, den du heraus schlägst !!!!!!

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LUPOm 
Fragesteller
 08.01.2016, 10:32
@Gaenseliesel

So, Folgendes hat sich ergeben:

Zum Ersten hat das JC seine Fehler eingestanden, die Rentennachzahlungen werden berücksichtigt, der doppelte Monat rausgenommen. D.h. knapp 9.ooo gerettet.

Wegen der Rückerstattung der Mietkosten habe ich am 18. einen Termin beim VdK, da lass ich so schnell nicht locker.

Die Rückerstattung der -vom Jobcenter an die KK und PV - gezahlten Beiträge von meiner Rückerstattung ist erstmal rechtskräftig. Dem gegenüber muss ich dann aber meine Rückforderung an die Krankenkasse geltend machen und zwar über rund 6.5oo E, welche vom JC gezahlt wurden sowie rund 2.ooo, die von der DRV gezahlt wurden.

In Zukunft ist meine EM-Brutto-Rente auch die EM-Netto-Rente, da die DRV keine Beiträge mehr an KK und PV abführen darf.

Summa summarum: 9.ooo vom JC gerettet, dazu 8.5oo von der KK zurück, bedeutet anstatt 25.ooo für mich jetzt schon mal  42,5oo plus 4 % Zinsen. Was die Rückzahlung der Mietkosten betrifft, ist noch alles offen.

Sowie sich was Neues ergibt, auf jeden Fall nach dem VDK-Termin meld ich mich nochmal.

Gruss aus München!

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Gaenseliesel  08.01.2016, 15:06
@LUPOm

Freue mich für dich, ehrlich ! 

Ich denke wer einen Lebensweg wie du ihn gegangen bist hinter sich gebracht hat, den kann so schnell nichts mehr erschüttern. Seine Rechte so ganz allein durchzuboxen, das erfordert schon eine Menge Nerven, Hartnäckigkeit und Durchsetzungsvermögen ! 

Schade dass München und Schwerin so weit entfernt liegen. Ein Bierchen auf den Erfolg, hätte ich dir schon aus den Rippen geleiert ......grins 

Weiterhin, Daumen gedrückt !

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LUPOm 
Fragesteller
 11.01.2016, 15:36
@Gaenseliesel

Ja, Gaenseliesel - da hast Du wohl Recht. Ich lasse mich nicht mehr austricksen, zumal ich ja drauf vorbereitet war.

Heute gabs wieder mal nen Anruf vom Jobcenter, die Sache beschäftigt mittlerweile die Chefetage des Jobcenters ins München. Klar, sowas ist nun mal nicht an der Tagesordnung, zumal die sich ja erstmal einfuchses müssen. Von den fünf verschiedenen Zahlungen, die ich jeden Monat erhalte, zählen zwei nicht als Einkommen, eines zwar als Einkommen - darf aber nicht in diesem Fall als Einkommen berechnet werden. Mir war das klar, denen nicht. Nun sind sie am Rotieren. Mittlerweile geben sie auch zu, dass alle Zahlungen, die sie für KK und PV geleistet haben, nicht gezahlt hätten werden dürfen. Nun streiten sie sich darum, ob sie es von meiner Nachzahlung abziehen dürfen und ich es mir später von der KK wieder hole, oder ob das Jobcenter es von der KK holt und bei meiner Rückzahlungsforderung nicht berücksichtigt, Bis Freitag habe ich Bescheid! Auf jeden Fall habe ich jetzt erstmal 15.ooo gerettet und es ist wohl schon ein Unterschied, ob ich 25 oder 4o.ooo Nachzahlung bekomme. Dazu kommen ja dann auch noch mal 4 % Zinsen p.a. und das ist auch nochmal ein Geld.

Mir wird jetzt noch schlecht, wenn ich daran denke, um was man mich da betrügen wollte. Wahrscheinlich sind sie davon ausgegangen, dass ich mich freue, wie verrückt und mich mit den 25 zufrieden gebe. Wäre sicher auch so manchem so gegangen und deshalb kann ich jedem nur immer wieder sagen, dass man Bescheide überprüfen lassen soll, wenn man selbst dazu nicht in der Lage ist. Ich möchte nicht wissen, wie viel da schon untern Tisch gefallen ist.

So, ich schätze mal, dass ich am Wochenende dann die Zwischenbilanz geben kann, denn die Miete hängt ja noch in der Luft. Ich gebe jedenfalls nicht auf, dazu habe ich jetzt schon zuviel Nerven investiert.

Gruss aus München!

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Gaenseliesel  11.01.2016, 18:49
@LUPOm

:-))....läuft doch jetzt beinahe wie ein " Schweizer Uhrwerk " ! 

Die Bearbeiter werden froh sein, wenn sie dann endlich deinen Vorgang zu den Akten legen können....grins !

Rein rechtlich hättest du damals wegen der diskriminierenden Behandlung  

"Sie waren doch ein Verräter, Sie sind vor dem Mauerfall abgehaun. Wiiiiiiiiir haben bis zum Schluss gekämpft!" )

eine Dienstaufsichtsbeschwerde nachschieben können, zumal ein Zeuge anwesend war.

Weiterhin Glück !

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So, abschliessend zum Thema Berufsschadensausgleich:

Mittlerweile ist der berichtigte Bescheid über die Rückzahlungsansprüche des Jobcenters eingetroffen. Nun verlangen die, nach erstmalig 49.833,99 Euro "nur" noch 36.7oo,30 Euro zurück und das ist schon mal ein ganz schöner Schuh. Hätte ich mir nicht die Arbeit gemacht, die Forderung zu überrechnen und mit meinen alten Bescheiden zu vergleichen, hätte ich rund 13.ooo Euro verschenkt.

Zusammenfassend:

Verlasst Euch nie auf Bescheide des Jobcentern, rechnet nach bzw.lasst nachrechnen. Es lohnt sich immer, Bescheide anzufechten, es geht um Euer Geld. Mir wurde gesagt, ich müsse akzeptieren, dass auch Sachbearbeite mal einen Fehler machen können,einen Fehler, der mir 13.ooo Euro gekostet hätte. Und es hat ein lumpiger Einspruch mit der versteckten Ankündigung einer Anzeige gereicht, um die Sache innerhalb von 2 Wochen über die Bühne zu bekommen. Lasst Euch nichts gefallen.

Da sich das Thema Jobcenter ect. nun für den Rest meines Lebens erledigt hat - ich habe ja nun bis an mein Lebensende ausgesorgt - werde ich wohl kaum nochmal hier zu lesen sein. Sollte jedoch irgendwann irgendwer Informationen bezüglich Berufsschadenausgleich haben, kann sich diese Person jederzeit über dieses Forum bei mir melden. Werde mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Alles Gute an alle und nochmals Dank für alle gutgemeinten Ratschläge und Tips!


Das mit der KdU (44% abzugsfähig) würde mich auch interessieren.Habe das gleiche Problem.Allerdings ist meine Rente geringer als der Regelsatz (680€) und mein Antrag auf rückwirkendes Wohngeld wurde abgelehnt.Aufstocken kann ich nicht da ich eine Zeitrente habe.Eine Schlechterstellung ist aber gesetzwidrig.Die Neuregelung des §40 Pkt. 9 und das neue WoGG kollidieren da.Obwohl ich gelesen habe das §40 (Rückzahlung KdU) erst am 1.1.2017 in Kraft tritt und die Gesetzesänderung an sich erst am 1.8.2016.Meine Ansprüche liegen aber in 2015-März 2016!War am Freitag vor Gericht.Meine Klage wegen Untätigkeit wurde abgelehnt weil es sich nicht um einen VA handeln würde (die Abrechnung des Jobcenters mit der DRV).Muss nun auf Zahlung klagen, bin mir aber auch unsicher.Hätte ja zum Zeitpunkt der Rente Anspruch auf Wohngeld gehabt.So gucke ich in die Röhre!

Grüße und alles Gute für dich!