Fahrschule kündigt mich?

1 Antwort

Zunächst eine Grundsatzfrage:

Hast Du die Fahrschule bezahlt? Wenn nein, dann brauchen die auch nicht die Prüfungsgebühren vorschussweise zu überweisen.

Und was stand denn in der Rezension? Wenn dort Unwahrheiten oder Schmähkritik verbreitet werden ist eine außerordentliche und fristlose Kündigung des Ausbildungsvertrags in jedem Falle berechtigt.

Ansonsten gilt das, was im Fahrschulvertrag nebst AGB vereinbart wurde.

Ich habe geschrieben das ich mit den Fahrlehrern zufrieden bin nur das ich die Organisation durch die Rezeptionisten eine Katastrophe finde. Ich bin nicht beleidigend geworden oder persönlich..

Ich habe auch versucht es telefonisch zu klären, wurde aber immer vertröstet das sie sich melden würden, was nie passiert ist.

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