Fahrschul-Kurs abgebrochen, muss ich dafür Zahlen?

5 Antworten

Ja, wenn du diese Leistungen erhalten hast, musst du sie auch bezahlen.

Mündliche Verträge gelten, sind aber schwer nachzuweisen.

Wenn es außer dem Fahrlehrer keine Zeugen gibt, hast du Glück gehabt.

Das ist eine für mich total sinnbefreite Frage!

Du hast Leistungen in Anspruch genommen, logisch muss diese dann auch bezahlt werden.

Viele/die meisten Verträge können und dürfen mündlich geschlossen werden.

Das ihr euch bereits mündlich geeinigt habt, hast Du durch deine Teilnahme am Unterricht unterstrichen.

Also: Z A H L E N

Muss ich die Lernunterlagen und für diese 3 Tage Zahlen?

Selbstverständlich - auch mündliche Verträge sind verbindlich - hier konkludentes Handeln.

Unter „konkludentem Handeln“ verstehst du eine stillschweigende, durch schlüssiges Verhalten zum Ausdruck gebrachte Willenserklärung.

Selbstverständlich musst Du, wie kommst Du überhaupt darauf, dass das nicht der Fall sein könnte? Wenn Du irgendwo drei Tage arbeitest und dann aufhörst, möchtest Du doch wohl auch für die drei Tage bezahlt werden, oder etwa nicht?