Es existiert kein Testament - Kinder Erblasser verzichten auf Erbteil zugunsten Mutter - Auswirkung?

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Gibt es da etwas zu beachten?

Und ob :-O

Verzichtet ein Pflichtteilsberechtigter nach dem Erbfall, verliert er seinen Anspruch, selbst nach mündlicher Erklärung. Vor dem Erbfall bedarf das der notariellen Beurkundung, um wirksam zu sein - dannn aber unwiderruflich :-O

Verlangt er hingegen nur keine Auszahlung im Erbfall, kann er sein Pflichteil 3 Jahre lang, sein Erbe 30 Jahre lang uneingeschränkt beanspruchen.

Also sagt man der Mutter, dass das mit den Konten und ggf. dem Haus alles unverändert so bleibt und hält sich alle Optionen besser offen :-)

G imager761

Zu beachten gibt es nur etwas, wenn die Kinder nicht volljährig sind, dann reicht die Entscheidung des Erziehungsberechtigten nicht aus.

Ansonsten bestehen nur die Risiken, dass die Steuerfreibeträge überschritten werden können und somit Erbschaftssteuer anfällt oder dass die Mutter bis zu ihrem Tod das gesamte Vermögen verbraucht - aus welchen Gründen auch immer - und es nichts mehr zu erben gibt.

dalli: Neben dem Testament und dem Erbvertrag lässt das Bürgerliche Gesetzbuch mit dem Erbverzicht ein weiteres Rechtsgeschäft zu, dass zu Lebzeiten des Erblassers abgeschlossen wird.

Der Verzicht - in deinem Fall nicht absolut sondern relativ zugunsten eines Dritten, nämlich deiner Mutter - muss als notariell beurkundeter Vertrag zwischen dem Erblasser und dem Verzichtenden abgeschlossen werden (§ 2348 BGB).

Es gbt nichts zu beachten, aber ich sage: ALLE ACHTUNG -es gibt doch noch Menschen mit Anstand!

Diese Frage wir hier meist anders herum gestellt - nämlich: WIE KOMME ich vorzeitig an mein Erbe.

Schön das Ihr der Mutter alles lassen wollt, was sie sich zusammen mit ihrem Mann angeschafft hat und erst nach ihrem Ableben an das Erbe denkt.