Erstwohnsitz in D, Zweitwohnsitz + Arbeit in Österreich

2 Antworten

Wenn Du die Steuererklärung in Österreich machen willst, können wir nur auf einen Österreichischen Experten hoffen.

Ich sehe aber noch nicht, das Deine Steuerpflicht in Felix Austrai sein soll.

Durch den Wohnsitz in "D", bist Du hier erstmal unbeschränkt einkommenstuerpflichtig.

Unter bestimmten Umständen kann die Besteueerung nach dem DBA in Österreich erfolgen, aber dazu müßte man wissen wie lange das befristete Arbeitsverhältnis andauert.

Für eine Besteuerung in "A" müßtest Du dich dort dann über 183 Tage dort aufhalten.

Bei einer Besteuerung in "D" könnte eine Doppete Haushalsführung in Betracht kommen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Hallo, Danke schonmal. Das Arbeitsverhältnis läuft bis 31.12.2010. Ich nehme an ich muss dann in "A" die Erklärung machen oder? Für das Jahr 2008 muss ich sicherlich in "D" die Erklärung machen.


Steffen321  30.11.2010, 10:12

Hallo Karsten, Dein Jahr in Österreich ist jetzt fast rum, ich fange nächstes Jahr erst an in Österreich zu arbeiten. Meinen Erstwohnsitz lasse ich ebenfalls in Deutschland bei meiner Verlobten und stehe jetzt damit vor den selben Fragen wie Du letztes Jahr. Ich wäre sehr froh wenn Du mir vielleicht kurz berichten könntest ob Du bezüglich Steuerfragen (Österreich, Pendeln, Zweitwohnsitz) bereits neue Erfahrungen gemacht hast! Ich hoffe Du oder ein anderer Teilnehmer im Forum hier kann mir ein paar Tipps geben!