Untervermietete Wohnung als Zweitwohnung?

Guten Tag,

Ich habe folgenden konkreten Fall:

Ich miete eine 1,5-Zimmer-Wohnung, bestehend aus Schlafzimmer und Wohnküche, in München. Dort hatte ich bisher meinen Hauptwohnsitz.

Nun werde ich außerhalb von München zu meinem Partner ziehen und beabsichtige dort meinen Hauptwohnsitz zu melden.

Meinen Mietvertrag der Stadtwohnung behalte ich und vermiete sie unter und zwar mit dem Zusatz, dass ich dort einige Kisten lagere und einen Wohnungsschlüssel behalte. Ausserdem erlaubt mir die Untermieterin, dass ich gelegentlich wenn sie im Urlaub ist, die Schlafcouch in der Wohnküche nutzen kann (dies wird also nur gelegentlich, nicht regelmäßig sein).

Der Vertrag über Internet und Strom laufen noch auf meinen Namen und ich lege den Betrag 1:1 an die Untermieterin um.

Der Vermieter wiederum geht davon aus, dass ich die Wohnung noch "anteilig nutze", da ich nur so die Genehmigung zur Untermiete bekommen habe. Er weiss nichts davon, dass ich zu meinem Partner ziehe. De facto werde ich aber eben nur in Form der Kisten und des sporadischen Besuch-Aufenthalts nutzen.

Kann ich mich aus der Stadtwohnung ganz abmelden?

Oder muss ich eine Zweitwohnung anmelden?

Und falls ich eine Zweitwohnung anmelden muss, kann ich mich von der Steuer befreien lassen?

Mein zu versteuerndes Einkommen aus Anstellung ist ca 25.000 Euro.

Die Einnahmen von ca. 9000 Euro aus der Untervermietung ist 1:1 das was ich selbst an Vermieter und Strom-/Internetanbieter zahle, Gewinn habe ich keinen.

Am liebsten wäre es mir natürlich, die Zweitwohnsitzsteuer zu umgehen. Aber wichtiger wäre es mir, legal safe zu sein und mich nicht am Ende der Hinterziehung schuldig zu machen.

Herzlichen Dank!

Zweitwohnsitz, Untermiete
ALG II - Erstwohnsitz kostenfrei, Zweitwohnsitz Kosten?

Sehr geehrter Anwalt,

ich wurde zum 01.10.2020 arbeitslos. Hatte seit 2019 einen Erst- und Zweitwohnsitz.

Am Erstwohnsitz entstehen mir keine Kosten, am Zweitwohnsitz zahle ich die Miete.

Während des Bezuges von ALG I wurde mir das ALG I und sogar Wohngeld bei der Wohngeldstelle des Zweitwohnsitzes genehmigt.

Zum 01.06.2021 falle ich in den Bezug des ALG II, die Wohnsituation mit dem Erst- und Zweitwohnsitz soll weiterhin so bestehen bleiben.

Wie kann ich es beim Jobcenter des Erstwohnsitzes durchsetzen, Dass dieses mir die Kosten für den Zweitwohnsitz bezahlt.

Es sind Vorteile von beiden Wohnsitzen zu vermerken.

1. Bessere Möglichkeiten an einem der Wohnsitze bzw. im Umkreis und dazwischen einen Arbeitsplatz zu erhalten. Da der Weg zur Arbeit viel kürzer wäre. Somit die Verspätungen bzw. Ausfallquote niedriger wäre. Geringe Fahrkosten.

2. Ich muss mich nicht zwischen den Wohnsitzen entscheiden, so kann ich weiterhin offiziell an beiden Orten wohnen.

3. Durch die doppelte Haushaltsführung kann ich aus beruflichen Gründen nach der Anstellung monatlich bis zu 1.000 Euro an Unterkunftskosten als Werbungskosten von der Steuer absetzen.

4. Soziale Kontakte zur Familie, zu Freunden und Bekannten, an beiden Wohnsitzen bleiben erhalten und können gepflegt werden, so wie soziale Bindungen an meinem Heimatort bleiben bestehen.

5. Absehbarkeit und Dauer der auswärtigen Beschäftigung wäre gewährleistet.

6. Langfristig ist der Zweitwohnsitz deutlich günstiger als dauerhaftes Übernachten im Hotel oder pendeln von 55 km einfacher Strecke. Da ich kein Pendler bin.

7. Einsparungen bei der Kfz-Versicherung. Die Höhe der Versicherungsprämie ist abhängig vom Wohnort. Niedrigere Beiträge bei der Kfz-Steuer.

8. An meinem Zweitwohnsitz werden zwei Pflegebedürftige meinerseits gepflegt und unterstützt.

9. Somit ist es gewährleistet, dass ich zur Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt jederzeit und in kürzester Entfernung zur Verfügung stehe.

10. Die Postadresse ist die Wohnanschrift meiner Eltern angegeben, diese Befindet sich zwischen dem Erst- und Zweitwohnsitz. Sonst bin ich jederzeit telefonisch und per E-Mail erreichbar.

11. Seit Beginn der Arbeitslosigkeit bin ich ohne nennenswerte Verzögerung in der Lage, auf schriftliche oder mündliche Anfragen oder auch auf Angebote seitens der ARGE zu reagieren, da diese wie beschrieben an die Postanschrift geleitet werden und an meine E-Mail Adresse. Zusätzlich ist es mir möglich persönliche Termine bei der zuständigen ARGE jederzeit pünktlich wahrzunehmen.

Soweit so gut.

Ich hoffe Sie können mir bei meinem Anliegen rechtlich weiterhelfen.

Mit Freundlichen Grüßen und Dank im Voraus.
ALG II, Hartz IV, Zweitwohnsitz
Tankbelege erforderlich für etwa 150-160km Fahrt zur Arbeitsstätte?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Ansetzen des Fahrtweges zur Arbeitsstätte:

Ich bin, als ich angefangen habe in Frankfurt zu arbeiten, täglich (von Montag bis Mittwoch) etwa 150-160km mit dem Auto zur Arbeit gefahren. Donnerstag und Freitag konnte ich in der Regel von zuhause aus arbeiten. D.h. also, dass ich nur an drei Tagen jeweils etwa 300km (hin und zurück) gefahren bin. Pro Tag hatte ich etwa Spritkosten von 35-40€. Wenn ich mit dem ICE gefahren wäre, wäre dies durchaus teurer gewesen. Insgesamt waren dies ca. 150 Fahrten nach Frankfurt (einfach gewertet).

Da ich mir anfangs gedacht habe, dass ich lieber 350-400€ für Sprit zahle und dafür täglich bei meiner Familie bin, bevor ich 600-700€ für die Miete in Frankfurt zahle, habe ich den Weg zumindest von Montag bis Mittwoch auf mich genommen. Irgendwann Mitte 2017 wollte ich jedoch die Anzahl der Fahrten reduzieren, damit ich erstens von den Fahrten nicht so erschöpft bin und auch das Unfallrisiko reduziere, weshalb ich mir in Frankfurt ein kleines 18m² Zimmer gemietet habe, da ich dies glücklicherweise zu einem Schnäppchenpreis von etwa 230€ erhalten habe. Dadurch musste ich nur noch Montag hin- und Mittwoch zurückfahren und hatte Dienstag die Kurzfahrt in Frankfurt zur Arbeit.

Ich will somit mein Zimmer in Frankfurt als Zweitwohnsitz steuerlich geltend machen, da ich dort meist nur 2 Nächte schlafe und meine Familiie und Freunde an meinem Hauptwohnsitz sind.

Nun habe ich das Problem, dass ich die Tankbelege nie gesammelt habe und für 2016 Werbungskosten von etwa 7800€ und in 2017 von etwa 9100€ (wegen der Zweitwohnung) habe. Was glaub ihr, wie das Finanzamt nun in dem Fall reagiert, wenn ich keine Tankbelege vorliegen habe?

Beste Grüße

Markus

Steuererklärung, Steuererstattung, Arbeitsweg, Zweitwohnsitz
Hauptwohnsitz und unangemeldetes WG-Zimmer Lohnsteuerjahresausgleich

Hallo liebe Forenmitglieder, ich bin gerade dabei meinen Lohnsteuerjahresausgleich für das Jahr 2011 zu bearbeiten und weiß nicht, wie ich die Kilometer zwischen meinem damaligen Hauptwohnsitz und meiner Arbeitsstätte berücksichtigen kann.

Zum besseren Verständnis, erläutere ich zunächst die damalige Lebenssituation. Ich hatte meinen Hauptwohnsitz im elterlichen Wohnhaus, ca 500km von meinem Arbeitsplatz entfernt. Dort hatte ich, und habe auch heute noch, meinen Freundeskreis, dort hatte ich meine Freundin, und dort hatte ich, und habe auch immer noch, mein leibliches Kind. Mann könnte diesen Hauptwohnsitz auch als meinen damaligen Lebensmittelpunkt bezeichnen. In der Nähe meiner Arbeitsstätte wohnte ich werktags zur Zwischenmiete in einem möblierten WG-Zimmer. Ich habe mich in 2011 weder beim hiesigen Einwohnermeldeamt, noch sonst nirgendwo angemeldet!!! Im 1- und 2- wöchigen Rythmus, bin ich zwischen meinem Hauptwohnsitz und meinem WG-Zimmer gependelt.

Wie kann ich diese Kilometer noch geltend machen? Kann ich diese Kilometer überhaupt geltend machen? Können mir nachträglich noch Nachteile aus meiner "Nichtanmeldunge" entstehen (Strafe beim Einwohnermeldeamt? Forderungen vom Finanzamt)???

Vielen Dank für alle fundierten und hilfreichen Antworten!!!

Erstattung, werbungskosten, Absetzbarkeit, Kilometergeld, Lohnsteuerjahresausgleich, Zweitwohnsitz
Zusammenzug am Hauptwohnsitz mit Partner, und Aufnahme einer Zweitwohnung

Hallo Zusammen,

ich habe schon einiges gelesen aber noch nicht alle Fragen beantworten können.

Folgende Situation:

Im Augenblick haben mein Freund und ich jeder eine Wohnung an meinem Hauptwohnsitz in Norddeutschland. Ich habe noch einen weiteren Mietvertrag für ein möbliertes WG Zimmer in Arbeitsplatz nähe in Bonn. Ich setzte die Heimfahrten und die Miete für das WG Zimmer steuerlich ab, und habe mir einen Steuerfreibetrag eintragen lassen.

Jetzt zieht mein Arbeitgeber um nach Wermelskirchen, und dort sieht es schlecht mit WG Zimmern aus, daher muss ich jetzt wohl eine Wohnung anmieten. Das einzige das im Augenblick in Frage kommt : 480€ KM+220€ NK. Um meinen Hauptwohnsitz in Norddeutschland zu behalten, wo auch meine Familie lebt und meine Freunde, wollte ich mich jetzt unter der Adresse meines Freundes anmelden.

Muss ich dafür einen Mietvertrag haben, oder müssen wir die Wohnung auf uns beide melden? Reicht ein Untermietvertrag, oder wie sollte ich das machen? Er würde für diese Wohnung die Miete alleine tragen, da sie sehr viel günstiger ist als meine Miete, und er dazu noch mehr verdient als ich.

Ich fahre tatsächlich 3 Wochenenden im Monat hoch und verbringe auch meine Urlaube meist dort.

Ich möchte halt durch den Umzug nicht den Hauptwohnsitz im Norden verlieren, sonst kann ich die Beziehung gleich beenden, weil ich es mir schlicht nicht mehr leisten kann. Der Steuerfreibetrag finanziert das ganze im Augenblick nicht unerheblich.

Ich freue mich über jede Antwort und sage schon einmal vielen Dank.

Viele Grüße

Lena

zusammenziehen, Hauptwohnsitz, Steuerfreibetrag, Zweitwohnsitz, Zweitwohnung
Auslandssemester: jetzige Studentenbude wird dazu aufgegeben => Erst- oder Zweitwohnsitz im Ausland?

Vielleicht ist hier jemand, der mir in folgender Situation weiterhelfen kann: Ich komme aus Deutschland, studiere aber in NL. Bis jetzt hatte ich den Hauptwohnsitz immer bei meinen Eltern in D (da unsicher war, ob ich mit dem Studium weitermache). Jetzt gehe ich für ein halbes Jahr für ein Auslandssemester nach GB. Meine bisherige Wohnung in NL gebe ich zu diesem Zweck auf. Desweiteren sieht es mittlerweile so aus, als würde ich das Studium beenden, sprich: sicher nicht mehr hauptsächlich bei meinen Eltern in D wohnen. Eigentlich müsste ich also meinen Hauptwohnsitz verlegen und bei meinen Eltern höchstens einen Zweitwohnsitz anmelden. Dazu meine erste Frage: welche Konsequenzen würde das haben hinsichtlich Kindergeld/Haftpflichtversicherung? Kurz zum Status meiner Eltern: beide in Rente, aber haben Beamtenstatus (waren beide Lehrer: ich habe gelesen, dass das beim Anspruch auf Kindergeld anscheinend wichtig ist) Zusätzlich möchte ich meinen Hauptwohnsitz eigentlich nicht nach GB verlegen, da es sich wie gesagt nur um ein Auslandssemester handelt, sprich: zeitlich begrenzt. Reicht das als Grund um anzugeben, dass mein Lebensmittelpunkt sich NICHT in England befindet? Dann würde ich da nur einen Zweitsitz anmelden, ansonsten die Situation lassen, wie sie ist und erst nach meiner Rückkehr nach NL meinen Hauptwohnsitz ummelden. Ich bin sehr dankbar für alle Informationen!!!

Studium, Ausland, Haftpflichtversicherung, Kindergeld, WOHNRECHT, Zweitwohnsitz

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