Hartz 4: Erstwohnsitz bei den Eltern, Zweitwohnsitz im Internat?

2 Antworten

Wenn ich es richtig verstehe wohnst u ab nächstem Jahr für 2 Jahre in einem Internat, wo Du eine Ausbildung machst.

Du hast dort Vollversorgung.

Um diese Ausbildung anzutreten, brauchst Du einen davon abweichenden 1. Wohnsitz.

DEine Eltern hätten die Möglichkeit Dich unter zu bringen. Sie sind nicht auf ALG II angewiesen. Du ja ab nächsten Jahr auch nicht mehr, denn u hast ja Vollversorgung.

Miete och einfach erstmal von einen Eltern für 100 Euro im Monat as Gästezimmer mit Zulassung der Küchennutzung. Dann hast Du Deinen Wohnsitz und Deine Eltern haben mit einem ALG II nichts zu tun.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Als Ü-30-jährige/r bildest Du ehedem eines eigene BG .... ergo kann die Anmeldung bei Deinen Eltern hinsichtlich des Regelsatzes keine Auswirkung haben.