Kann man Erst- und Zweitwohnsitz tauschen und liegt dann weiterhin doppelte Haushaltsführung vor?

2 Antworten

Der Tausch sollte steuerlich moeglich sein, voraussgesetzt es wird entsprechend umgemeldet (Einwohnermeldeamt). Absetzbar sollte der Umzug auch sein, da du ja naeher zu deiner Arbeitsstaette ziehst (das uebliche Kriterium). In jedem Fall bedarf es einer plausiblen Begruendung fuer den Wechsel der Wohnsitze.

Die Doppekte Haushaltsführung ilt dann für den Stuttgarter Betrieb

Das ist machbar und nachvolziehbar.

Die Umzuskosten aber nciht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986