Erbrecht -Grabpflege per Vergleich vererbt?

4 Antworten

Ich habe zwei gedankliche Ansätze dazu.

1. Was wäre, wenn Kind A Alleinerbin und alleinige Nutzungsberechtigte der Grabstätte gewesen wäre? Wäre das Nutzungsrecht und die damit verbundenen Pflichten auf Enkel A übergegangen? Laut BFH nicht ohne dessen Zustimmung.

Ob man das analog so für den Vergleich sehen kann (der ja quasi eine Aufteilung der Pflichten auf die 3 Erben vorsieht), ist eine andere Frage.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwiwrcG8gtyBAxWrgv0HHRzKAbAQFnoECB8QAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.bundesfinanzhof.de%2Fde%2Fentscheidung%2Fentscheidungen-online%2Fdetail%2FSTRE202010078%2F&usg=AOvVaw2MeblS38iVV0XxJ-kx-Ly9&opi=89978449

2. Anderes Beispiel: Kind A bekommt im Rahmen eines Vergleichs ein Haus mit der Auflage, für die Pflegekosten der Oma aufzukommen. Erbt Enkel A dann nur das Haus und ist nicht an die Auflage gebunden? Und die anderen Kinder müssen für die Pflegekosten aufkommen, obwohl sie vom Gegenwert nichts bekommen haben?

Ich frage mich gerade warum es den verblieben Kindern nicht möglich ist sich um ein Grab zu kümmern, ab und zu mal ein paar Blumen hinstellen will man hier dem Enkel aufs Auge drücken.

Es bewahrheitet sich immer wieder, eine Mutter kann 10 Kinder ernähren, aber ein einzelnes Kind ist nicht fähig sich um die Grabpflege zu kümmern

Gaenseliesel  04.10.2023, 13:58

🤜🤛 .....Richtig ! Ich hatte einst diesen "weisen" Spruch von unserem ehemaligen Mitglied ENNO (👋) zum ersten Mal gelesen.......so ist es tatsächlich !

Wenn es etwas zum Verteilen gibt, stehen alle pünktlich auf der Matte aber wehe, es soll etwas dafür getan werden....man könnte ja irgendwo eine Über- oder Unterforderung erkennen. ☹️

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Sorry, aber meine Meinung dazu!

Pfui Teufel, die Familie sollte sich in Grund und Boden schämen!

Andri123  04.10.2023, 14:36

Wofür sollen die sich denn schämen, insbesondere der Enkel?

Die Kinder sind sich halt nicht grün gewesen, und haben die jährlichen Kosten bisher unter sich aufgeteilt, z.B. einer zahlt die Gebühr von 100 und die beiden anderen zusammen die Gärtnerkosten von 200.

Nun müssen die 100,-€ des verstorbenen Kindes halt anderweitig übernommen werden.

Ich würde sagen, okay, wir sind nun nur noch 2 Kinder, also jeder 150. So einfach könnte es sein. Wenn man nicht schon vorher Prozesse angestrengt hätte.

Und ja, für mich wäre persönliche Grabpflege keine moralische Tugend.

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Ich glaube nicht dass ein Richter was sagen könnten, einigt Euch miteinander.