Erbrecht -Grabpflege per Vergleich vererbt?
Für folgende Situation bitte ich um juristisch begründete Meinung, finde das neben den vielen anderen Themen echt kompliziert.
2 Eheleute sind verstorben:
Beerbt wurden sie von ihren 3 Kindern
Diese schlossen im Rahmen
der Erbauseinandersetzung in einer Meditation einen gerichtlichen Vergleich mit
etlichen Punkten.
Im Protokoll des Vergleichs ist im Wortlaut (anonymisiert) festgehalten:
"Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Kosten der Grabpflege von den Erben Kind A und Kind B künftig getragen werden. Die Kosten für die Friedhofsgebühren trägt der Erbe Kind C."
Kind C war bereits vor dem Vergleich Nutzungsberechtigter der Grabstelle
Jetzt ist Kind A 2023 verstorben und
hat Enkel A als Alleinerben
Kind B verlangt nun von Enkel A die hälftige (Kosten)Beteiligung von Enkel A an der Grabpflege
Die Frage ist: Inwieweit ist die Verpflichtung auf Enkel A übergegangen?
Die Frage ist also, ob Enkel A neben dem Grab seiner Mutter auch das seiner Großeltern pflegen muss (aufgrund des Vergleichs)
Ich habe dazu folgende gegensätzliche Meinungen ohne juristische Vorbildung:
1)
Ein gerichtlicher Vergleich
ist ein Vertrag der vom Erben erfüllt werden muss, gedeckt durch §1967 BGB Satz 2
2)
Laut §1967 BGB Satz 1 ist die Haftung des Erben auf die Nachlassverbindlichkeiten beschränkt zu denen nach Mehrheitsmeinung die Grabpflege nicht gehört.
Außerdem ist die Bestimmung des Vergleichs namentlich auf Kind A persönlich bezogen.
Dagegen sind die verbleibenden Erben Kind B und C an den Vergleich gebunden.
Da sie diesem zugestimmt haben.
Daher sind zwar grundsätzlich die ansonsten bereits erfüllten Bedingungen des Vergleichs auf den Enkel A übergegangen, nicht aber der Passus der Grabpflege.
4 Antworten
Ich habe zwei gedankliche Ansätze dazu.
1. Was wäre, wenn Kind A Alleinerbin und alleinige Nutzungsberechtigte der Grabstätte gewesen wäre? Wäre das Nutzungsrecht und die damit verbundenen Pflichten auf Enkel A übergegangen? Laut BFH nicht ohne dessen Zustimmung.
Ob man das analog so für den Vergleich sehen kann (der ja quasi eine Aufteilung der Pflichten auf die 3 Erben vorsieht), ist eine andere Frage.
2. Anderes Beispiel: Kind A bekommt im Rahmen eines Vergleichs ein Haus mit der Auflage, für die Pflegekosten der Oma aufzukommen. Erbt Enkel A dann nur das Haus und ist nicht an die Auflage gebunden? Und die anderen Kinder müssen für die Pflegekosten aufkommen, obwohl sie vom Gegenwert nichts bekommen haben?
Ich frage mich gerade warum es den verblieben Kindern nicht möglich ist sich um ein Grab zu kümmern, ab und zu mal ein paar Blumen hinstellen will man hier dem Enkel aufs Auge drücken.
Es bewahrheitet sich immer wieder, eine Mutter kann 10 Kinder ernähren, aber ein einzelnes Kind ist nicht fähig sich um die Grabpflege zu kümmern
🤜🤛 .....Richtig ! Ich hatte einst diesen "weisen" Spruch von unserem ehemaligen Mitglied ENNO (👋) zum ersten Mal gelesen.......so ist es tatsächlich !
Wenn es etwas zum Verteilen gibt, stehen alle pünktlich auf der Matte aber wehe, es soll etwas dafür getan werden....man könnte ja irgendwo eine Über- oder Unterforderung erkennen. ☹️
Sorry, aber meine Meinung dazu!
Pfui Teufel, die Familie sollte sich in Grund und Boden schämen!
Wofür sollen die sich denn schämen, insbesondere der Enkel?
Die Kinder sind sich halt nicht grün gewesen, und haben die jährlichen Kosten bisher unter sich aufgeteilt, z.B. einer zahlt die Gebühr von 100 und die beiden anderen zusammen die Gärtnerkosten von 200.
Nun müssen die 100,-€ des verstorbenen Kindes halt anderweitig übernommen werden.
Ich würde sagen, okay, wir sind nun nur noch 2 Kinder, also jeder 150. So einfach könnte es sein. Wenn man nicht schon vorher Prozesse angestrengt hätte.
Und ja, für mich wäre persönliche Grabpflege keine moralische Tugend.
Ich glaube nicht dass ein Richter was sagen könnten, einigt Euch miteinander.