Erbe als Tochter ausschlagen und an den Enkel weitergeben?
Als einziges Kind werde ich das Haus meiner Mutter erben. Meine Mutter hat mit Ihrem Haus für meinen Kredit gebürgt. So das jetzt eine Grundbucheintragung besteht. Da ich aber noch weitere Schulden habe, würde das Haus noch weiter belastet, was ich dann finanziell nicht mehr tragen könnte. Wäre es möglich das Erbe auszuschlagen und meinem Sohn zu überlassen? Natürlich müßte er dann das Darlehen bei der Bank weiter tilgen. Es liegt mir viel daran, das Haus meiner Eltern im
Familienbesitz zu halten.
Vielen Dank im Voraus
3 Antworten
Du kannst das Erbe ausschlagen und wenn Dein Sohn der einzige Abkömmling von Dir ist, dann erbt er alles.
Was ich aber nicht verstehe ist der Satz:
Da ich aber noch weitere Schulden habe, würde das Haus noch weiter belastet, was ich dann finanziell nicht mehr tragen könnte.
Deine Schulden musst Du ja sowieso tilgen. Und mit übernahme des Hauses hast Du ja entweder die ersparte Miete oder entsprechende Mieteinnahmen.
Ich würde mal eine offizielle Schuldnerberatungsstelle aufsuchen und die Möglichkeit/den Sinn einer Privatinsolvenz prüfen lassen. Man weiss ja nun nicht, wann der Erbfall eintreten wird.
Ausserdem kommt mir das Einkommen sehr gering vor, evtl. besteht ein Grundsicherungsanspruch. Oder auf Wohngeld.
Ansonsten darfst Du natürlich das Erbe ausschlagen, auch während eines Insolvenzverfahrens.
Wenn man ein Erbe ausschlägt kann man es nicht mehr weiter geben. Insofern solltest Du Dir schon sicher sein, daß es nicht außer dem Sohn noch andere Personen geben kann die im Fall der Ausschlagung als Erbe in Frage kämen.
Desweiteren kann nicht wegen einzelner Gegenstände ausschlagen. Die Ausschlagung betrifft also nicht nur das Haus, sondern auch das gesamte übrige Erbe.
Danke für Deine Antwort, da habe ich mich wohl falsch ausgedrückt.
Es gibt nur den Sohn und es ist mir klar, dass er dann alles erbt. Die Frage ist nur ob ich das machen kann, obwohl ich noch andere Schulden habe, oder ob der Sohn dann auch dafür aufkommen müßte? Der Sohn ist über 40 Jahre alt, nicht minderjährig und das Erbe ist nicht überschuldet. Danke für Eure Antworten
Der Sohn braucht derzeit (zu Deinen Lebzeiten) nicht für Deine eigenen Schulden aufzukommen.
So wie ich es durch die diversen Kommentare erkenne ist dies eine Möglichkeit das Erbe Deiner Mutter von Deinen Schulden zu entkoppeln und so das Haus im Familienbesitz zu halten.
Stellt sich die Frage, ob der Sohn noch minderjährig ist.
Es soll ja irgendwie gehen, für Minderjährige Kinder, ein Erbe das überschuldet ist, anzunehmen. Allerdings kann der Erbe dann wenn er 18 ist ein Nachlassinsolvenzverfahren einleiten. Auf seine Eltern wird er dann nicht mehr gut zu sprechen sein.
Da ich von ca 270,00 Witwenrente und einem Nebenjob 450,00 leben muß, werde ich die restlichen Schulden nicht bezahlen können. Die hat mein verstorbener Mann mir hinterlassen