Erben und Wohnrecht?
Die Unterhaltung meines Hauses, wird mir zu beschwerlich. Darum werde ich es verkaufen und mir eine kleinere Wohnung zulegen.
Gleichzeitig will ich die Wohnung meiner Tochter überschreiben, aber mit eingetragenem Wohnrecht(Grundbuch) auf Lebenszeit.
Das restliche Geld will ich als Auszahlungsplan mit Kapitalverzehr anlegen.
Da ich zwei Kinder habe, frage ich mich, wie wirkt sich die Schenkung nach meinem Tod aus?
Ist ein eingetragenes Wohnrecht, gleichzusetzen mit einem Niessbrauch oder wird es als Schenkung behandelt.
Die Steuerfrage ist mir egal, da die Wohnung, auf jeden Fall, bei einemWert unter 400000,- liegt.
2 Antworten
Das Wohnrecht wirkt sich anders aus als ein Niessbrauchsrecht.
Beim Niessbrauch gilt die Schenkung als noch nicht vollzogen, weshalb die zehnjährige Abschmelzung noch nicht zu laufen beginnt.
Beim Wohnrecht aber gilt die Schenkung als vollzogen, damit beginnt die Abschmelzung sofort. Jedenfalls überwiegend ist das so zu lesen.
Genau. Darum frage ich ja, wie sich die Eintragung im Grundbuch auswirkt.
Wenn Du Deine Wohnung an Deine Tochter verschenkst udn Dir ein Wohnrecht vorbehälst, so ist es eine Schenkung unter Auflage.
Wenn Du innerhlab der nächsten 10 Jahre stirbst, geht die Sache in die Berechnung eines Pflichtteilergänzungsanspruch ein.Einen Ausgleich für Dein anderes Kind kannst Du im Testament vornehmen.
Oder Ihr macht alle drei einen Erbvertrag in dem alles geregelt wird.