Hallo zusammen,
die Lebensgefährtin meines Vaters, hat eine Wohnung gekauft und mein Vater hilft ihr jetzt beim tilgen des Darlehens. (Er steht auch mit dem Namen auf dem Darlehensvertrag).
Der getilgte Betrag von der Seite meines Vaters sind in 15 Jahren 200.000€.
Habe ich als Kind, morgen einen Anspruch auf dieses Geld, wenn mein Vater mal sterben würde?