Onkel will nicht Wohnung verlassen?

3 Antworten

Familienangehörige, die insbesondere bereits zuvor (zu einer Zeit, als das Wohnrecht durch die Berechtigte noch persönlich wahrgenommen wurde) wohnten, können in diesem Fall in der Wohnung bleiben. Das Wohnrecht für die Oma besteht weiterhin.

Die Oma kann zwar nicht die Wohnung vermieten, genausowenig kannst Du jedoch ohne Aufhebung des Wohnrechts dies tun. Hier handelt es sich jedoch allem Anschein nach um die unentgeltliche Überlassung an den Onkel, d.h. keine Vermietung.

Du bekommst daher für die Dauer des Fortbestands des Wohnrechts, d.h. zu Lebzeiten der Oma, den Onkel nicht aus der Wohnung.

Alex0577 
Fragesteller
 12.03.2022, 10:09

Aber ist das Wohnrecht nicht persönlich? Das heisst doch ohne meine oma, darf mein onkel auch nicht drinne wohnen.

0
gandalf94305  12.03.2022, 10:25
@Alex0577

Du hast diese Frage schon mehrfach in verschiedenen Varianten gestellt und Antworten erhalten, aber anscheinend nicht verstanden, was geantwortet wurde.

Ja, ein Wohnrecht ist persönlich und nicht übertragbar oder veräußerbar. Das Wohnrecht hat die Oma. Mit ihrem Ableben würde das Wohnrecht erlöschen.

Familienangehörige (insbesondere der Sohn), die mit der Oma schon dort wohnten, können jedoch nach Auszug der Oma im Rahmen des Wohnrechts der Oma dort wohnen bleiben. Dies ist keine Vermietung, sondern eine unentgeltliche Gestattung. Dieses Recht gilt zu Lebzeiten der Oma. Danach erlischt es mit dem Wohnrecht.

Sofern Du also nicht befürchten musst, dass Die Wohnung vandalisiert wird, erforderliche Instandhaltungen zum Nachteil des Wohnungswerts massiv vernachlässigt werden, oder der Onkel die Wohnung widerrechtlich (z.B. als Geschäftsräume) nutzt, wirst Du keine Handhabe bekommen, den Onkel aus der Wohnung zu entfernen.

Gerne kannst Du einen Anwalt oder Notar zur Beratung aufsuchen, um Dir das erläutern zu lassen bzw. Optionen auszuarbeiten, wie der Onkel bewegt werden kann, aus der Wohnung doch auszuziehen. Dann wäre aber die Oma mit ihrem Wohnrecht noch ein Hindernis für Dich, über die Wohnung zu verfügen, denn vermieten kannst Du sie dann trotzdem noch nicht.

Also wirst Du entweder Oma und Onkel ein sinnvolles Angebot machen müssen, um (a) das Wohnrecht aufzuheben und (b) den Onkel zum Umzug zu bewegen, oder der Status Quo bleibt eben bestehen.

2
Alex0577 
Fragesteller
 12.03.2022, 10:55

Also bis jetzt die aller beste Antwort die ich bekommen habe. Vielen Dank dafür.

0

Das ist jetzt Deine vierte Frage zum gleichen Thema, und Mehrfachpostings sind hier nicht erlaubt. Warum holst Du nicht einfach eine Frage über die drei Punkte wieder hoch und ergänzt, was Du zusätzlich zu sagen hast, anstatt immer wieder von vorn anzufangen?

DU NERVST LANGSAM GEWALTIG MIT DEN STÄNDIGEN WIEDERHOLUNGSFRAGEN!!!!

Gehe zum Anwalt/Notar!

Alex0577 
Fragesteller
 12.03.2022, 12:09

Vielen Dank für das Verständnis.

0