Entfernungspauschale bei hybrider Nutzung von Auto und ÖPNV - Beides berücksichtigungsfähig?
Guten Abend zusammen,
bei der Erstellung meiner aller ersten Steuererklärung für 2022 habe ich eine Frage zur Entfernungspauschale:
- Arbeitstage 2022: 210
- einfache Entfernung in km: 60km
An 70 Arbeitstagen wurde die Entfernung zur Arbeit mit dem eigenen Pkw zurückgelegt. Die restlichen 140 Tage mit dem ÖPNV, wo mir tatsächliche Kosten für Monatstickets in Höhe von 373,56€ entstanden sind.
Ein Arbeitgeberzuschuss zum Monatsticket ist möglich, wurde aber von mir nicht in Anspruch genommen.
1) Kann ich die "volle" Fahrtpauschale von der Steuer absetzen, also die Fahrten mit dem Pkw und ÖPNV? Diese würde 4452€ betragen.
2) Wie werden die Monatsticket in Höhe von 370€ bei der Berechnung berücksichtigt?
Viele Grüße
1 Antwort
Bis zu 4.500 -€ brauchst Du gar kein Auto zu haben. Selbst wenn Du das ganze Jahr günstiger mit Öffis gefahren bist, wird vom FA die für Dich günstigere Entfernungspauschale zugrunde gelegt.
Die realen Kosten der Fahrkarte und des Autos sind irrelevant.
Nur die Entfernungspauschale und nicht zusätzliche Kosten. Ich komme auch auf 4.452,-€, reicht das nicht?
Doch, natürlich. Du sagtest, dass die realen Kosten der Fahrkarte irrelevant sind. Gilt das auch für den Fall, wenn Fahrtkarte vom Arbeitgeber bezuschusst wird?
Den Zuschuss musst Du natürlich in die Anlage N eintragen.
".... wird vom FA die für Dich günstigere Entfernungspauschale zugrunde gelegt." Was bedeutet dies bezogen auf meinen Fall? Kann ich "beide" Entfernungspauschalen (Bahn und Auto) von der Steuer absetzen oder nur eines von beiden?