Eintragung Zwangssicherungshypothek Grundbuch

1 Antwort

Die Zwangssicherungshypothek ist eine Vollstreckungsmaßnahme und dient der Absicherung. Man kann hier natürlich trefflich darüber streiten ob bei einer Ratenzahlungsvereinbarung auf Absicherungsmaßnahmen verzichtet wurde. Da müßte man den Wortlaut sehen. Weitere Vollstreckungstitel jedenfalls braucht es dazu nicht.

wfwbinder  11.04.2014, 14:49

Dh, genauso ist es.

Im Zweifel ist der Schuld, der die Ratenzahlungsvereinbarung entworfen/formuliert hat.

Es wurde ggf. vergessen:

"Solange der Zahlungspflichtige seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, verzichtet der Gläubiger auf jede Art von Vollstreckungs- und Sicherungsmaßnahmen.

Diese Vereinbarung entfällt, sobald der Zahlungspflichtige mit mehr als einer Rate in Rückstand ist."

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