Gibt es eine Frist zur Eintragung als Eigentümer eines Grundstücks im Grundbuch?
Das Grundstück wurde lt. Erbschaftsfolge geerbt. Aufgrund von Verschuldung erfolgt jedoch keine Eintragung im Grundbruch. Der ursprüngliche, im Grundbuch vermerkte Eigentümer ist schon seit über 10 Jahren verstorben, aber noch namentlich im Grundbuch eingetragen. Ist der angebliche Eigentümer verpflichtet, sich eintragen zu lassen? Ggf. fällt das Grundstück an die Gemeinde zurück, wenn dies nicht erfolgt?
1 Antwort
Wenn der Erbe (neue Eigentümer) das Grundbuch nicht berichtigen läßt macht er sich gegenüber seinen Gläubigern natürlich des Betruges schuldig.
Er täuscht ja vor vermögenslos zu sein.
Diese Eintragungen sind unverzüglich, aso ohne schuldhafte Verzögens durchführen zu lassen.
Das dürfte erheblich überzgen sein.