Gibt es eine Frist zur Eintragung als Eigentümer eines Grundstücks im Grundbuch?

1 Antwort

Wenn der Erbe (neue Eigentümer) das Grundbuch nicht berichtigen läßt macht er sich gegenüber seinen Gläubigern natürlich des Betruges schuldig.

Er täuscht ja vor vermögenslos zu sein.

Diese Eintragungen sind unverzüglich, aso ohne schuldhafte Verzögens durchführen zu lassen.

Das dürfte erheblich überzgen sein.