Spekulationssteuer bei nachträglicher Eintragung ins Grundbuch und Verkauf?
Hallo,
ich habe vor 5 Jahren eine Wohnung für 124.000€ gekauft und diese ist vermietet und mein Bruder wurde letzten Monat mit ins Grundbuch eingetragen. Wenn die 10 Jahre rum sind soll die Wohnung verkauft werden.
- Der Verkaufspreis soll zu 50% an mich und zu 50% an meinen Bruder gehen. Fällt dann für meinen Bruder die Spekulationssteuer an, weil er dann erst ca. 5 Jahre im Grundbuch stand? Oder ist er wie ich frei von Steuern?
- Wäre es auch möglich beim Verkauf zu vereinbaren, dass mein Bruder beispielsweise 90% und ich nur 10% des Verkaufspreises bekommen bzw. andere Prozente als ursprünglich im Grundbuch eingetragen waren?
Danke vorab!
1 Antwort
Hat er seine Hälfte gekauft, oder geschenkt bekommen?
Wenn er sie geschenkt bekommen hat, hat er auch einen Anschaffungszeitpunkt mit geschenkt bekommen.
Hat er sie gekauft, hat seine 10 Jahresfrist zu dem Zeitpunkt bekommen.
Aber warum habt ihr vor so einer Schwachsinnsentscheidung nicht mal einen Steuerberater gefragt.
Wie ich schon zu Deiner anderen Frage schrieb, ihr habt wie es aussieht Schenkungssteuer von mindestens 6.300,- Euro ausgelöst.
ca. 6.000,- Euro mehr, als eine Beratung gekostet hätte.
Annahmen solltest Du besser als solche kennzeichnen, statt zu verschweigen und Verwirrung zu stiften. Aber die geplante Vorgehensweise ist schon verwirrt genug und daher leider teuer für Deinen Bruder und Dich.
Das war nur eine potentielle Annahme dass die Grundbucheintragung bereits durchgeführt wurde. Wollte nicht mehr Verwirrung stiften, weswegen ich es als bereits durchgeführt abgegeben habe.