Handhabung der Sicherungshypothek im Erbfall bei Erbengemeinschaft aus Geschwistern?

2 Antworten

So ganz verstehe ich den Sachverhalt nicht: Eine Sicherungshypothek ist streng akzessorisch. Sie besteht nur dann, wenn eine abzusichernde Forderung besteht und nur in Höhe der Forderung.

Wegen welcher Forderung und aus welchem Grund ist die Sicherungshypothek denn eingetragen worden?

Aus einer Sicherungshypothek kann man kein Geld auszahlen. Sie dient eben nur der Absicherung. Auf welche Forderung also ist gezahlt worden?

Bei der Erbschaftsteuer ist nur der valutierte Betrag der Sicherungshypothek von Bedeutung, nicht der Nominalbetrag.

Ebenso wie @Privatier, erschließt sich mir der Sachverhalt nicht.

Was hat denn jeder zu bekommen? sind mit der Zahlung von 80.000,- die Ansprüche des einen Erben erledigt? Wieso Sicherungshypothek?

WArum wurde das Erbe anscheinend nie geteilt?

Waren die 80.000,- ein Darlehen, oder eine Erbauszahlung?