Wohnberechtigungschein Paragraph 5?
Hallo liebe Community,
Ich habe ein Wohnberechtigungsschein (auch bekannt als Paragraph 5-Schein) beantragt und habe ein paar Fragen dazu, da ich kaum Erfahrung bzw. keine Ahnung dazu habe.
1) angenommen ich zahle für meine 50 Quadratmeter Wohnung 500€ warm könnte ich meine Sozialwohnung nach einer gewissen Mietdauer meiner Schwester geben ohne das sie mehr zahlen muss ?
2) kann ich in der Paragraph 5 Schein Wohnung (Sozialwohnung) nur während meiner Ausbildung da wohn bleiben in meiner oder auch danach ? Und gibt es eine Frist wie lange ich da wohnen kann oder sind die Wohnungen unbefristet
vielen Dank Leute
1 Antwort
Zu 1. die Wohnung kann nur von Menschen mit § 5 Schein angemietet werden! Hat sie keinen, geht das nicht. Untervermieten ist auch unzulässig.
zu 2. du kannst da dauerhaft wohnen bleiben. Auch wenn du im Lotto gewinnst, nachdem du da schon wohnst, darfst du wohnen bleiben.