Kauf eines Hauses mit Mieter und Untermieter (Einliegerwohnung)?

4 Antworten

Ja, du bist Eigentümer und kannst Eigenbedarf bei der Kündigung aussprechen. Gilt übrigens auch, wenn du diesen Eigenbedarf für nahe Verwandte, Bruder, Tochter,Sohn,Mutter, Vater die dort dann einziehen, aussprichst. Wie nun der jetzige Mieter reagiert, weiß nur er. Er hat in den meisten Fällen ein sogenanntes Vorkaufsrecht, da er ja in diesem Haus bereits wohnt. Frag ihn ob er nicht kaufen will, bevor er den eigentlichen Kaufvertrag mit dir und dem Verkäufer noch in der Kündigungsphase anfechtet, gerade deswegen. Also frag ihn einfach was passiert wenn du nach dem Kauf Eigenbedarf anmeldest, zieht er aus oder macht er Schwierigkeiten und am besten lässt du dir noch dieses Gespräch gegenzeichnen.Wohlbemerkt - vor dem Kauf.

Du kannst nur das Haus kündigen, mit dem Untermieter hast Du kein Vertragsverhältnis.

Natürlich hast du eine Chance, das Haus zu kaufen. Kommt ja nur auf den Preis an, nicht wahr?