Wohnung kaufen und dann Eigenbedarf anmelden. Was muss ich beachten?

4 Antworten

Wenn ich in eurer Position wäre, würde ich eine andere Wohnung suchen.

Die Eigenbedarfskündigung ist in diesem Fall eine unkalkulierbare Sache.

Eine alleinstehende Mutter mit 2 Kindern wird so ziemlich jede Vergünstigung vor Gericht bekommen, die möglich ist.

Damit wird auch die Finanzierung für Euch schwierig werden.

Ihr müsst ja die Übergangszeit aus der Miete die Kreditraten finanzieren.

Die Kündigungsfrist von 3 Monaten sollte nicht darüber hinweg täuschen, dass wenn die Mieterin alle Rechtsmittel ausschöpft, gerne mal 2 Jahre ins Land gehen können, bevor diese Wohnung geräumt wurde. Daran kann auch ein Anwalt nichts ändern.

Dann halte ich es schon für kalkulierbarer, der Mieterin eine Abstandszahlung anzubieten, wenn Sie innerhalb eines gewissen Zeitraums die Wohnung räumt.

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Ihr habt reichlich idyllische Vorstellungen von der Leistungsfähigkeit unserer Justiz:

Schon die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Zieht die Mieterin dann nicht aus muß Räumungsklage erhoben werden.

Erste Instanz ist das Amtsgericht. Wie lange es von Klageerhebung bis zur Zustellung des Urteils dauert ist schwer abschätzbar. Zwischen 4 und 16 Monaten ist da alles möglich.

Fällt das Urteil zu Euren Gunsten und zu Lasten der Mieterin aus droht die Berufungsinstanz vor dem Landgericht. Verfahrensdauer wie vor.

Wenn Ihr dann das rechtskräftige Räumungsurteil in Händen habt (was bei der extrem mieterfreundlichen Einstellung vieler Richter einem Wunder gleich kommt), könnt Ihr nicht etwa am nächsten Tag in Eure ETW einziehen.

Weigert sich die Mieterin nämlich auch dann noch auszuziehen müßt Ihr den Gerichtsvollzieher beauftragen.

Die Räumungsvollstreckung wird im übrigen mit einem Schock für Euch anfangen, nämlich mit der Kostenvorschussrechnung des Gerichtsvollziehers. Die kann vier- bis fünfstellige Höhe haben und bevor die nicht beglichen ist, tut der Gerichtsvollzieher keinen Schlag.


Kalkulier mal 3 Jahre Wartezeit, Gerichts und Anwaltskosten von 5000 Euro. Und falls der Mietern die Sicherungen durchbrennen und gar nichts mehr zahlt: rechne 3 Jahre Mietkosten und 10000 Euro Renovierungskosten mit ein. Von einer alleinerziehenden mit 2 Kindern kann man kein Geld einklagen, die hat nix.

Finger WEG

Und da man keine "Wohnung" kauft sondern einen Teil eines Hauses. Auch hier können schnell Kosten entstehen. Ein kaputtes Dach, eine defekte Heizung und Sonderzahlungen brechen dir das Genick.

Genau prüfen - nicht nur die Wohnung.

Kaufe eine leere Wohnung wenn du dir mehrere Jahre prozessieren und Mietausfälle nicht leiten kannst.

Du weisst doch selber was "alte Bestandswohnngen" an Miete im vergleich zu neuen Wohnungen kosten. Da wirst du alte Mieter schlecht los.