Ebay KleinanzeigenTasche verkauft, käufer will Geld zurück?

3 Antworten

muss ich die Tasche rein rechtlich zurück nehmen?

Nein. Es liegt ja kein Mangel vor, wenn du die Tasche in dem beschriebenen Zustand übergeben hast. Kannst du die hier n. § 434 BGB Sachmangel maßgebliche Beschaffenheit mit Fotos beweisen, erst recht.

Das 14 Tage nach Übergabe keine Flecken mehr moniert werden dürfen, die genausogut von Dritten stammen können oder Schulterriemen, die gar nicht angeboten oder abgebildet waren, hat ihr vermutlich schon ihr Anwalt erklärt und ich denke, da hörst du nichts weiter :-)

hast du noch Fotos von der Tasche und der Anzeige, die das alles beweisen?

oh man...

würde der ollen sagen, sie soll die tasche auf ihre kosten versichert (!) wieder an dich zurückschicken, dann seist du um des friedens willen bereit, ihr das geld zu erstatten. hierzu seist du als privatverkäufer nicht verpflichtet - würde direkt dazu sagen, dass du dir nichts vorzuwerfen hast und keinerlei schuld bei dir siehst, du hättest dein möglichstes getan, die tasche optimal und transparent zu beschreiben. die rücknahme erfolge unter den vorbehalt, dass sie dir die tasche in dem zustand, wie sie sie erhalten hat, genau so zurückgibt und es durch ihren gebrauch nicht zu einer verschlechterung gekommen ist. für den fall, dass durch ihren gebrauch eine verschlechterung des zustandes eingetreten sei, wärst du nicht bereit, die tasche wieder zurückzunehmen. es gilt für dich gilt der zustand der tasche, wie er auf den fotos in der anzeige ersichtlich gewesen sei.

falls sie hiermit nicht einverstanden sei, müsse sie wohl den zivilrechtlichen weg gehen, denn du hättest nichts verkehrt gemacht und dieses angebot sei schon ein großes entgegenkommen von dir.mehr könntest du nicht anbieten,

ich denke mir, das würde das ohne großes heckmeck lösen. so an sich könne sie dir eigentlich gar nichts. wenn es wirklich ein fehler deinerseits gewesen sei, du die tasche nicht ausreichend beschrieben hättest, mängel verheimlicht hättest.... wärst du natürlich verpflichtet, die tasche theoretisch nachzubessern. da du das nicht kannst, müsstest du die tasche tatsächlich zurücknehmen und den kaufpreis erstatten einschließlich der kosten, die der käuferen durch den versand entstanden sind (aufwendungsersatz).

ps. oh man - leder ist wirklich ein naturprodukt, dunkelt nach und riecht nunmal entsprechend. manche leute haben wirklich seltsame vorstellungen

Leondirk321 
Fragesteller
 19.08.2020, 21:19

Ich habe alle Bilder behalten sogar alle Fotos,auch noch die Anzeige auf eBay.sie hat sich seid 14 Tagen nicht gemeldet, mich trifft keine Schuld,ich habe alles wie es sich gehört angegeben,mit 10 Bildern,ich habe ihr vor 14 Tagen gesagt, dann soll sie sich einen Anwalt nehmen,sie hat 130 Euro für die Tasche bezahlt,nur ein Anwalt kostet ja auch Geld ich schaue jeden Tag in den Briefkasten ob was kommt lg

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FrauEichhorn  19.08.2020, 22:40
@Leondirk321

denke auch, die tasche wirst du garantiert an einen dankbareren käufer los, wie kann man wegen 130 euro statt 400 euro so einen staatsakt machen. zumal der anwalt vermutlich mehr kosten wird als die tasche selbst, aber okay, :D

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E-Bay Kleinanzeigen gilt: von Privat gekauft wie gesehen.

Das bedeutet - es gibt kein Reklamationsrecht, du bist auch nicht gewerblich tätig geworden.

Also cool bleiben; Ansprüche abwehren - sie kann dich ruhig verklagen: Um überhaupt Erfolg zu haben, müsste sie dir arglistige Täuschung nachweisen.

E-Bay wird nicht tätig, stellt nur die Plattform zur Verfügung(siehe such dort die AGBs)