EBay Käufer nicht erschienen, wann Frist setzen?

3 Antworten

Setz dem Käufer schriftlich eine abschließende nachvollziehbare Frist zum Abholen und bezahlen der Ware.(beim gr. EBAY sind dies 14 Tage, ich meine hier wären 7 Tage angemessen)

Drohe ihm, bei Nichteinhaltung der Frist unter Angabe aller Daten..... wie die Anzeigennummer, Adresse des Käufers, E-Mail Verkehr usw. - eine Strafanzeige bei der Polizei zu stellen.

Eine Alternative wäre noch.....

sich über das Kontaktformular bei eBay Kleinanzeigen über den Käufer zu beschweren. Dazu einfach auf

www.ebay-kleinanzeigen.de/kontakt.html

gehen und bei “Betreff” den Punkt “Probleme mit anderem Nutzern” auswählen. Dann im Textfeld das Problem beschreiben und um Lösungshilfe bitten.

Damit hättest du Sicherheit für einen evtl. Weiterverkauf deines Artikels.

🤷‍♀️

DrRaptor 
Fragesteller
 14.06.2020, 13:54

Vielen lieben Dank für deine Antwort. Ich hab auf keinen Fall vor irgendwem mit irgendwas zu drohen, das wäre es mir nicht Wert. Meine Befürchtung wäre nur das er so etwas in der Art versucht wenn ich das Produkt an wen anderen verkaufe.
Ich denke ich werde ihm einfach die von ihnen vorgeschlagene Frist von 7 Tagen geben und wenn er die nicht einhält ist er nicht mehr berechtigt mein Produkt zu kaufen. Wäre das so richtig. Beschweren werde ich mich allemal 😅.

Was wäre eigentlich wenn er versucht die Frist unnötig aufzuschieben. Ich habe das Gefühl es handle sich um so einen Menschen der einfach gerne andere Leute belästigt.

Mit freundlichen Grüßen

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DrRaptor 
Fragesteller
 14.06.2020, 14:07

Kann ich ihn nicht einfach sofort von dem Kauf entbinden. Und den artikel woanders verkaufen oder würde ich mich da strafbar machen.

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Gaenseliesel  14.06.2020, 14:22
@DrRaptor

rechtlich gesehen ist es ein verbindlicher Kaufvertrag, sogesehen würdest du dich auf glatten Eis bewegen 😴 also aus meiner Sicht nicht unbedingt ratsam ‼️

Geh' besser über das o.g. Kontaktformular, vielleicht bekommst du sogar eine zügige Handlungsalternative angeboten.

🙋‍♀️

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Gaenseliesel  14.06.2020, 14:25
@Gaenseliesel

.... mußt ja nicht drohen, aber erwähnen kannst du es, warum nicht..... der Kauf hätte längst mit einem anderen Käufer abgeschlossen sein können 🤷‍♀️

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OnlineUser04  14.06.2020, 14:34
Drohe ihm, bei Nichteinhaltung der Frist unter Angabe aller Daten..... wie die Anzeigennummer, Adresse des Käufers, E-Mail Verkehr usw. - eine Strafanzeige bei der Polizei zu stellen.

Google bitte erst einmal Zivil und Strafrecht. Die Polizei würde dich aus lachen. Und diese Drohungen, die man sowieso nicht umsetzt, macht man sich nur Lächerlich.

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Answer123  15.06.2020, 02:21
@Gaenseliesel

Ich sehe hier auch keinen Straftatbestand erfüllt... Was die beiden zivilrechtlich draus machen, steht auf einem anderen Blatt.

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Gaenseliesel  15.06.2020, 03:14
@Answer123

diese generelle Aussage "Die Polizei würde dich aus lachen...." gefällt mir nicht !

(Ok.... keine STRAF anzeige 😴) aber mit einer ANZEIGE bin ich bei der Polizei schon richtig, warum sollten die Beamten jemanden auslachen ?

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Answer123  15.06.2020, 23:31
@Gaenseliesel

Hallo Gaenseliesel,

das mit dem Auslachen habe nicht ich geschrieben... Das war OnlineUser04. Ich denke außerdem, dass die deutsche Polizei höflich genug ist, erst zu lachen, wenn der FS aus dem Raum ist. Ansonsten werden die ihn wohl einfach nur höflich auf den zivilen Rechtsweg verweisen.

Und was für eine Anzeige willst du bei der Polizei denn erstatten, wenn keine Strafanzeige? Eine Anzeige der Abfahrtszeiten der Deutschen Bahn?

Bei allem Respekt: Ausnahmsweise schreibst du mal wirklich vollkommenen Blödsinn zusammen. So gut deine Antworten unter anderen Frage auch sind.

Polizei und Staatsanwaltschaft verfolgen Straftaten, die Polizei ist außerdem noch für die polizeiliche Gefahrenabwehr zuständig. Zivilrechtliche Streitigkeiten gehören definitiv nicht den Zuständigkeitsbereich der Polizei.

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Gaenseliesel  16.06.2020, 10:13
@Answer123

Ich habe nur die, wie auch von EbayKleinanzeigen empfohlenen Schritte an den Fragesteller weitergeleitet...... 🤷‍♀️

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Answer123  17.06.2020, 03:19
@Gaenseliesel

eBay empfiehlt den Verkäufern, eine Strafanzeige zu erstatten, um eine zivilrechtliche Streitigkeit zu lösen? Die sind ja lustig. Wo steht das denn?

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Answer123  17.06.2020, 23:30
@Gaenseliesel

Witzig. Ich würde im Übrigen aber sehr darum bitten, so etwas zu unterlassen. Die Polizei hat besseres zu tun, als bei privaten Streitigkeiten zu vermitteln, bei denen noch nicht einmal der Hauch einer Straftat im Raum steht. Die muss man echt nicht mit so einem Zeug nerven. Dass man damit die Zivilgerichte vollkommen überlastet, ist schon schlimm genug. Aber bei denen gehört das nun mal zum Zuständigkeitsbereich. Bei der Polizei definitiv nicht.

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Bei e-bay Kleinanzeigen gibt es die gleichen Regeln wie auf einem Flohmarkt. Wenn der Käufer nicht kommt, kannst dich ärgern oder auch nicht. Ein Rechtsanspruch hast du nicht.

E-bay ist auch nicht verantwortlich, es handelt sich um einen Verkauf von privat an privat. Und dass ein mündlicher Kaufvertrag zu beweisen wäre, wirst du nur nicht rechtssicher hinbekommen.

Der Ansatz von Gaenseliesel war schon richtig. Nachfrist setzen und dann vom Vertrag zurücktreten. Aber in Anbetracht der Tatsache, dass hier einzelvertraglich eine sofortige Abholung vereinbart war ("gleich abzuholen"), sind 7 Tage Wartezeit m. E. vollkommener Overkill. Nach meiner Rechtsauffassung kann die Nachfrist durchaus an die ursprüngliche Abholfrist anlehnen. Ich würde 24 Stunden Nachfrist setzen und dann vom Vertrag zurücktreten.

Dass der Käufer deswegen den Rechtsweg beschreitet, halte ich für unwahrscheinlich.

DrRaptor 
Fragesteller
 15.06.2020, 03:08

Verdammt da hast du recht. Das Wort Overkill beschreibt die Situation am besten 😅. Ich will aber absolut sicher gehen und deshalb diese Vorsicht. Ich hab diesen Herren schon geschrieben und ihm die Frist von 7 Tagen gegeben obwohl ich mir absolut sicher bin das er diesen relativ neuen Account schon wieder gelöscht oder deaktiviert hat. Naja, was macht man nicht alles fürs Gewissen.

Danke für deine Antwort

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