Dürften sie mich so lange im PG halten?

3 Antworten

Art. 104 GG

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_104.html

zum Beispiel: wirst du am Mittwoch um 0:01 uhr festgenommen, darfst du maximal bis Donnerstag 23:59 uhr im Gewahrsam bleiben. das ist das längste, was die Polizei dann aus eigenen Stücken heraus entscheiden kann. Wenn du länger bleibst, muss das ein Richter so entschieden haben.

hier ein Auszug aus einem Artikel in wikipedia zu diesem sogenannten Langzeitgewahrsam:

"Bedarf der Gewahrsam wegen seiner Dauer einer richterlichen Anordnung, spricht man von Langzeitgewahrsam.[Die höchstzulässige Dauer richtet sich nach dem im Einzelfall einschlägigen Gesetz. Sie darf beispielsweise nach § 42 Abs. 1 Satz 3 Bundespolizeigesetz nicht mehr als 4 Tage betragen, nach § 427 Abs. 1 Satz 2 FamFG die Dauer von sechs Wochen nicht überschreiten oder nach Art. 20 Nr. 3 PAG bis zu drei Monate betragen und kann jeweils um längstens drei Monate verlängert werden."

https://de.wikipedia.org/wiki/Polizeigewahrsam#Richtervorbehalt

wenn du also länger festgehalten worden bist, wird deiner Sachverhaltsdarstellung mutmaßlich einiges an Informationen fehlen.

Berlincity031 
Fragesteller
 27.05.2022, 22:22

Nach den 42 Stunden würde ich vom Polizeipräsidium zum Haftrichter gefahren

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FrauEichhorn  27.05.2022, 22:36
@Berlincity031

du bist Minderjährig. Waren deine Eltern nicht erreichbar? Hast du nicht mit einem Anwalt sprechen können?

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Berlincity031 
Fragesteller
 27.05.2022, 22:39
@FrauEichhorn

Doch meine Eltern und mein Anwalt waren erreichbar. Wo ich in der Stadt festgenommen worden bin sind wir zur Kriminalpolizei gefahren für die Vernehmung da wurden meine Eltern und mein Anwalt informiert und sind zur Wache gekommen aber mein Sachbearbeiter hat mich trotzdem vorläufig festgenommen

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FrauEichhorn  27.05.2022, 23:00
@Berlincity031

das ist schon einmal sehr gut! das würde ich dann mit dem Anwalt besprechen. Wenn das nicht rechtmäßig war, hast du ja einen Anspruch auf Schadensersatz. Aber das ganze kann dir sicherlich dein Anwalt besser erläutern, wieso/weshalb/warum.

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Ich würde wegen schweren Raub vorläufig festgenommen

Relativ einfach - Du bist strafmündig - ergo brauchst Du nach einem schweren Raub nicht zu jaulen, wenn man Dich folgend für proportional wenige Stunden in Polizeigewahrsam genommen hat.

Das Opfer Deines Überfalls hat mit nicht gerade geringer Wahrscheinlichkeit lebenslang mit den Folgen dieses Überfalls zu kämpfen.

Bedauerlicherweise werden Täter "wie Du" letztendlich mit Samthandschuhen angefasst, und kommen mit kurzen Haftstrafen ( auf Bewährung bzw. gar nur mit Sozialstunden ) davon .

Berlincity031 
Fragesteller
 28.05.2022, 10:58

Ich wurde nach den 42 Stunden zum Haftrichter gefahren. Aber ich habe im Internet gelesen das die dich höchstens nur 24 Stunden im Polizeigewahrsam halten dürfen und ich bin 14

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wilees  28.05.2022, 11:16
@Berlincity031

Reiche über Deinen (von Mama und / oder Papa bezahlten / beauftragten) Anwalt Beschwerde ein .

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wie soll man darauf antworten....bei sowenig Informationen...

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