Irrümliche Angaben bzgl. Zusatz-Versorgungskasse zu meinen Ungunsten?

2 Antworten

Wenn Du etwas falsch angegeben hast, kannst Du das doch ändern.

Ich hab mal für meinen Sohn irgendwas vergessen, und wir haben dann einfach per Brief um Korrektur gebeten, das hat geklappt.

Man könnte wohl auch über elster einfach die entsprechende Anlage neu abschicken, es zählt immer die neueste.

Und auch, wenn der Bescheid schon vorliegt, kann man innerhalb von 4 Wochen einen Änderungsantrag stellen.

Vermutlich werden die Beiträge sowieso über Deine Steuer-ID an das Finanzamt gemeldet und Deine Angabe korrigiert.

Sollte das nicht passieren, und Dir das angerechnet werden, was Du eingetragen hast, kannst DU mit einem kurzen Brief die Korrektur veranlassen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986