Lebensgefährte hat Schulden im Namen meiner Mutter gemacht. Jetzt ist er tot. Was tun?

Wie genau hat er die Schulden gemacht? Du sprichst von Kreditraten. Für den Kredit muss sie ja unterschrieben haben, sich legitimiert haben.

Für eine Kreditkarte hat sie unterschrieben. Die sollte als Notfall-Karte dienen… Keiner hat damit gerechnet, dass er damit zwischenfinanziert. So viele Abbuchungen/Umbuchung…

5 Antworten

Wenn sie Kreditwürdig ist 5stelligen Kredit mit kleiner Rate aufnehmen, alle Gläubiger auszahlen und dann den Kredit abtragen.

Wenn sie nicht kreditwürdig ist, Kreditkarte decken und kündigen, Konto in ein P-Konto umwandeln und dann abwarten was der Schuldenberater sagt, notfalls alle Gläubiger auflaufen lassen und Iso beantragen.

Zudem sollte sie Prüfen, welche Forderungen sie mittels Betrugsanzeige abwenden und somit auf die Erben ihres Lebensgefährten abwälzen kann.

Die Erben werden das Erbe ausschlagen, da er sich selber auch sehr verschuldet hat. Meine Mutter kann das Geld definitiv nicht aufbringen und bis zur Rente hat sie nur noch 4 Jahre…

0

Es ist nicht so, das sowas nicht möglich ist. Man kann z. B. die Kreditkarte entwenden und die PIN ausspähen. Dann kauft man damit online ein und lässt sich alles an Packstation schicken. Das ist relativ einfach, wenn man zusammen lebt.

Oder sie hatten gemeinsames Konto.

Was kann man in solch einer Situation raten? Schuldnerberatung und Privatinsolvenz prüfen. Man bekommt ja derzeit relativ schnell Restschuldbefreiung nach 3 Jahren. Sie muss halt überlegen, ob Sie die Schulden schneller abbezahlen kann oder Privatinsolvenz anmeldet.

Der wesentliche Faktor ist, ob Sie mit 1330€ pro Monat auskommt? Das ist der Pfändungsfreibetrag. der Ihr zum Leben bleibt für die nächsten ca. 3,5 Jahre.

Sie hat ja keine Schuld an der Situation.

Vergessen, sofort P-Konto einrichten.

0

1330 € verdient sie noch nicht mal. Aktuell geht sie 20 Stunden arbeiten. Natürlich versucht sie das aufzustocken, aber so schnell geht das alles nicht. Wir schauen als Familie, wie wir ihr helfen können, aber selbst wenn wir ihr das Geld leihen, könnte sie uns das nie zurück zahlen. In 4 Jahren ist sie Rentnerin.

Ihr Lebensgefährte ist gerade mal ein paar Tage tot und ihr geht’s logischerweise schon schlecht genug. Bei der Schuldnerberatung erreicht man keinen. Am Montag steht die nächste Zahlung an… Alles Mist.

0
@KaJa87

Also heute noch zur Bank und P-Konto einrichten. Dann kann nix gepfändet werden. Desweiteren Konto auf Guthaben umstellen lassen. Nicht das es einfach überzogen wird. Dann kann Sie noch Zinsen abstottern....

Bei der Schuldnerberatung muss man Termine vereinbaren. Am besten mit Begleitung dorthin gehen. Da muss jemand mitgehen, der die Sache eher nüchtern betrachten kann. Am besten Du gehst mit.

Ist das die Schuldnerberatung der Caritas, oder der Verbraucherzentrale oder Gewerkschaft? Nur diese drei sind zu empfehlen. Im Netz tummeln sich eine Reihe von Anwälten, die natürlich Geld dafür haben wollen. Von dehnen solltet Ihr Euch fern halten. Letztlich sind das alles Kreditvermittler.

0

Das Problem ist für ein Forum zu komplex. Das müsste sich jemand genau ansehen unter Vorlage aller relevanten Unterlagen und das ist hier verständlicherweise nicht möglich.

Ohne Schuldnerberatung läuft das nicht. Dazu seid ihr zu unerfahren. Dass sich "bei der Schuldnerberatung keiner kümmert", kann ich nicht glauben. Was soll das denn für eine Beratung sein?

Hier könnt ihr eine kostenlose (wichtig, nichts kostenpflichtiges!) Schuldnerberatung in der Nähe finden:

https://www.forum-schuldnerberatung.de/adressen/adressen-schuldnerberatungsstellen.html

https://www.schuldnerberatungen.org/beratungsstellen/

https://www.finanztip.de/schuldnerberatung/

Schnellstmöglich einen Termin machen, auf die Dringlichkeit und die besondere Situation hinweisen. Bevor Deine Mutter irgendetwas bezahlt, muss geklärt werden, ob und für welche Schulden Deine Mutter überhaupt aufkommen muss.

Wenn das Konto nicht gedeckt ist für die Abbuchung der Kreditraten, passiert ja zunächst nichts, außer, dass die Abbuchungen zurückgehen und Deine Mutter Schreiben von dem/den Gläubiger/-n erhält. Etwas zeitlicher Spielraum ist schon noch vorhanden. Deine Mutter könnte dann beizeiten auch noch mit dem/den Gläubiger/-n Kontakt aufnehmen und sie informieren, dass sie betrogen wurde und die Angelegenheit gerade in Klärung ist, was auch noch ein wenig Zeit bringt.

Bis dahin sollte dann der Termin bei der Schuldnerberatung stattgefunden haben.

Wenn Pfändungen anstehen, was anscheinend z.Zt. nicht der Fall ist, muss natürlich ein P-Konto eingerichtet werden, aber erst dann.

Sie sollte den Gläubigern mitteilen, dass diese Verpflichtungen gegen ihr wissen eingegangen wurden.

Es müsste ja Betrug gewesen sein, oder hat sie selbst unterschrieben und so die Schulden doch selbst gemacht, oder eine Bürgschaft übernommen?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das Geld kann er nur bekommen haben, wenn Eure Mutter aktiv mitgewirkt hat. Was soll also das Gejammere, wenn das Kind nun in den Brunnen gefallen ist. Zudem muß die Mutter ja zu diesem Zeitpunkt über ein Vermögen verfügt haben, ansonsten wäre ihre Schufa Auskunft negativ gewesen.

0
@Snooopy155

Ich bin nicht am Jammern, sondern habe hier lediglich nach Tipps zur weiteren Vorgehensweise gefragt. Vermögen ist immer relativ. Nur weil man 1000-2000 € auf dem Konto hat, ist man nicht unbedingt vermögen.

0

Sie hat dummerweise für eine Sache unterschrieben. Dabei sollte es sich allerdings nur um einen Kleinkredit von 5000 € handeln. Jetzt belaufen sich die Schulden fast auf das 5-fache. Sie hat die Karte selber nie benutzt und hat die Finanzen ihn regeln lassen. Von den Schulden hat sie erst nach seinem Tod Wind bekommen…

0
@KaJa87

Deine Mutter hat mit unterschrieben, soviel wissen die User jetzt. Auch dass sich der Lebenspartner über Kreditkarte das Geld angeeignet hat. Auch ist nun bekannt, dass er Zugang zu der Kreditkarte hatte und daß Deine Mutter für einen Kleinkredit die Bürgschaft übernommen hat. Aber weiterhin läßt Du alles im Dunkeln, wie es dem Lebenspartner möglich war die Schulden so anzuhäufen, daß es der Mutter unmöglich geworden ist, diese Schulden nun zurückzahlen. Auch wird das Einrichten eines P-Kontos nicht weiterhelfen, denn die Gläubiger werden es nicht hinnehmen, so um ihre Forderungen gebracht zu werden. Ihr als Kinder könnt nur das Erbe ausschlagen, aber für die Schulden wird Eure Mutter wohl haften müssen, denn sie hat dem Verstorbenen leichtfertig geglaubt.

0

Dass die Erben sein Erbe ausschlagen, dürfte ja mit den von ihm verursachten Schulden auf den Namen eurer Mutter wenig zu tun haben… Die wären ja vom Erbe eh nicht erfasst, da es ja offiziell gar nicht seine Schulden sind.

Von wessen Konto werden denn die Raten abgebucht, was bei der nächsten Abbuchung wahrscheinlich nicht gedeckt sein wird? Ist das das Konto der Mutter? Wurden die Raten dort schon länger abgebucht? Wenn dem so ist, warum wusste sie nichts davon? Bzw. warum wusste sie insgesamt nichts davon? Nur über die Anforderung der Vertragsunterlagen und Nachweis über ggf. gefälschte Unterschriften könnte sich da vielleicht was machen lassen, aber wenn sie die Raten über einen gewissen Zeitraum bezahlt hat, könnte es sich schwierig gestalten.

Die Raten werden von ihrem Konto abgebucht. Ihr Lebensgefährte hatte das soweit immer im Blick, dass das Konto zum Zeitpunkt der Abbuchungen gedeckt war. Kontoauszüge gab’s nur online, mit sowas kennt meine Mutter sich nicht aus. Deswegen hat sie ihn das immer machen lassen. Er hat quasi immer von Konto zu Konto geschoben… Erst nach seinem Tod musste sie sich mit den Finanzen beschäftigen und dann kam alles raus.

0