Werbungskosten komplett abgelehnt?

8 Antworten

 Mein Mann hätte eigentlich alle Steuern wieder kriegen müssen

Das gibt es schon mal nicht, bei Zusammenveranlagung, ausser man macht die (vermutlich ungünstigere) Einzelveranlagung.

 er sagte nur, man hätte alle Werbungskosten gestrichen. Ist so etwas überhaupt zulässig? 

Werbungskosten müssen nachgewiesen, oder glaubhaft gemacht werden.

Unter "glaubhaft" fallen Dinge wie Entfernungspauschale, Kontoführungsgebühren(werden mit 60,- Euro pauschal akzeptiert), eventuelle Reisekostentage für die Pauschale usw.).

Nachzuweisen sind die Kosten für eine doppelte Haushaltsführung, häusliches Arbeitszimmer, Fachliteratur usw.

Wenn der Sachbearbeiter des Finanzamtes die Angaben nciht für nachgewiesen, oder glaubhaft hält, kann er streichen.

   Nun wollte ich dieses Jahr erstmalig meinen Dienstwagen steuerlich absetzen (Berechnung nach Privat km statt pauschale).

Hier bin ich überfordert. Wenn es ein Dienstwagen ist, trägt doch der Arbeitgeber die Kosten und Du kannst nur die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abziehen, weil Du das schon mitversteuerst. 

Und wenn es Dein Wagen ist (den Du wegen DEiner beruflichen Nutzung "Dienstwagen" nennst, dann werden die Kosten auf Basis der dienstlichen und nicht der privaten Kilometer abgerechnet.

Ohne zu wissen, was Ihr abgeliefert habt, läßt sich die Arbeit des Kollegen nicht beurteilen.

Ich würde mir erstmal die ERläuterungen zum Einkommensteuerbescheid ansehen, bevor ich da "aufschlage" und die einzelnen Punkte, die abgelehnt wurden, lieber schriftlich begründet monieren 8als Einspruch).

Besten Dank für die Rückmeldung. Nur was ich nicht verstehe...letztes Jahr habe ich all dasselbe angegeben und zwar selbständig und alles wurde angenommen. An unserer beruflichen Situation hat sich nichts geändert. Wie kann es sein, dass auf einmal die Sachlage komplett anders aussieht? Ich meine, ich gehe doch arbeiten und alles wird mehr als genug versteuert.

 

Der Dienstwagen wird über das Gehalt versteuert. Von meinem Nettolohn wird aber einiges mit abgezogen. So das der Wagen am Ende sehr teuer für mich ist. Ich habe den zur privaten Nutzung dadurch frei. Aber da ich im Jahr höchstens 5000 km privat fahre lohnt sich die Pauschalversteuerung nicht. Deshalb wollte ich nach km abrechnen. Diese Möglichkeit gibt es wohl.

 

Ich meine, ich tue ja nichts gesetzeswidriges, deshalb verstehe ich nicht so ganz, was daran so böse sein soll? Das erschließt sich mir nicht...aber gern erläutern.

0
@inkognitowomen

Wenn es im letzten Jahr, bei gleichen Angaben alles durchgewunken wurde, könnte einfach der Sachbearbeiter gewechselt haben und der neue möchte eben mehr Nachweise.

Nochmal, ohne den Tet aus den Erläuterungen im Steuerbescheid ist es stochern im Nebel. Dort steht vermutlich alles drin. 

Das Einzige, was mich wundert, ich kenne es von den meisten Finanzämtern, das die sich bei uns melden und Unterlagen nachfordern, hatten wir letztens bei Fällen mit Anlage V (Vermietung) und Umzugskosten. 

Wenn Dein Dienstwagen nach der 1 % Regelung für Privatfahrten verfügbar ist, sehe ich da erstmal keine Chance mehr abzuziehen. Du hast ja keine Kosten. Wenn der z. B. 40.000,- Listenneupreis hatte, so werden Deinem Gehalt 400,- Euro monatlich zugeschlagen, versteuert und versichert und unten wieder vom Nettoabgezogen. Du hast als "Kosten" nur Steuer und Versicherung. Das ist noch immer billiger, als würdest Du für Privatfahrten einen eigenen Wagen anschaffen müssen.

Wenn Du allerdings einen Teil der Autokosten selbst trägst (ein Teil der Arbeitgeber hat solche Regelungen), dann ist dieser Umstand schon bei der Lohnabrechnung  zu berücksichtigen.

2
@wfwbinder

"Das Einzige, was mich wundert" - mich wundert das nicht. 

Normalerweise sind Belege, Nachweise anzufordern (rechtliches Gehör, bevor man einfach streicht).

Es kann aber sein, dass hier darauf verzichtet wurde, um eine erwartete Erstattung (zumindest teilweise) nicht weiter zu verzögern (es gibt Ämter mit neun Monaten Wartezeit).

Das wird aber im Steuerbescheid erläutert. 

Wie so vieles wissen wir Dank Verweigerung der Mitarbeit durch inko auch dies nicht.

1
@Impact

was mich bei der ganzen Geschichte stutzig macht, @inkognitowoman hat einen  S t e u e r b e r a t e r  ! Gehört es nicht zu dessen Aufgabenbereich, einen fehlerhaften bzw. umstrittenen Steuerbescheid ggf. per Einspruch zu korrigieren ? 

Ich bin nicht vom Fach, meine aber, dass bei der Erarbeitung der Einkommsteuererklärung eines Mandanten, a l l e steuerlich, relevanten Fragen besprochen und notwendige Nachweise verlangt werden. Der Steuerberater sollte doch wohl am besten wissen welche Nachweise dem FA unbedingt vorgelegt werden müssen oder wann eine Plausibilität ausreicht. 

Fazit: Wenn ich mit einem Steuerberater schlechter fahre als erwiesenermaßen ohne, dann liegt irgend etwas im Argen......soviel steht für mich fest ! 

 :-( 

1
@Gaenseliesel

Zu Abschnitt 1:

Die Prüfung von Steuerbescheiden für Mandanten ist für den Steuerberater keine zusätzliche Serviceleistung, sondern eine eigenständige Angelegenheit und ein gesonderter Gebührentatbestand gem. § 28 StBVV. Den Auftrag, Steuerbescheide des Mandanten zu prüfen, erhält der Steuerberater konkludent, wenn ihm entweder die Steuerbescheide im Auftrage des Mandanten vom Finanzamt, der Kommune oder einer anderen steuerbescheiderlassenden Behörde direkt zugestellt werden, oder wenn sie ihm vom Mandanten vorgelegt werden.

Zu Abschnitt 2:

Was soll er machen, wenn sie auf dem Ansatz besteht, aber nichts beibringt. Er schreibt rein, was sie verlangt.

Der Rest ist ihre Sache - wir sehen ja, wie sie sich verhält.

1
@Impact

ich habe alle Nachweise erbracht. Bin sogar noch vor meinem Urlaub für meinen Mann zu seiner Firma gefahren, um den Nachweis über seine betrieblichen Fahrten einzureichen!!!

0
@Impact

Impact, zunächst danke ! Eine interessante Wissenserweiterung, dies war mir so gar nicht bewusst. 

Ok, wie auch immer ...... das Ergebnis des Steuerbescheids wurde, so entnehme ich es dem o.g. Text, dem Steuerberater doch aber mitgeteilt. 

........" Der Berater macht irgendwie nichts und auf alles muss ich ihn hinweisen...er sagte nur, man hätte alle Werbungskosten gestrichen. "....... hm...:-( 

Wie jetzt weiter verfahren, hätte doch der ( Steuer) B e r a t e r  mit seinem Mandanten absprechen und ggf. einen Zusatzvertrag für diese Leistung beratend anbieten müssen. 

Also, ich kann die aufgebrachte Art von @inkognitowoman insofern ein wenig nachvollziehen. Hier eine Dienstaufsichtsbeschwerde an das FA ist natürlich völliger Unsinn, klar ! Andererseits, einem Laien in dieser Lage, kann ich diesen ersten Gedanken kaum verübeln. 

Klüger ist es jetzt wohl, nochmals die Kanzlei aufzusuchen, offene Fragen klären und dem Steuerberater den Auftrag Einspruch zu erheben erteilen ! 

Manchmal ist es wohl  besser g a r   k e i n  Steuerberater zu haben, als einen der seine Mandanten im Regen stehen lässt. 

0
@Gaenseliesel

Na klar, wie überall gibts auch bei den Steuerberatern manchmal faule Eier.

Hier aber glaube ich einfach, dass da jemand anders schuld ist.

"Bin sogar noch vor meinem Urlaub für meinen Mann zu seiner Firma gefahren, um den Nachweis über seine betrieblichen Fahrten einzureichen!!!" 

Welch besch... Aussage.

Ich möchte da nicht StB sein.

1
@Impact

Die Prüfung von Steuerbescheiden für Mandanten ist für den Steuerberater keine zusätzliche Serviceleistung, sondern eine eigenständige Angelegenheit und ein gesonderter Gebührentatbestand gem. § 28 StBVV.

Schöne Theorie. In praxi prüfen wir aber, ohne direkt beauftragt worden zu sein, meistens sogar ohne es in Rechnung zu stellen (obwohl ein Gebührentatbestand vorhanden ist).

Hier ist zu spüren, dass der Steuerberater anscheinend wenig Lust verspürt, der Sache nachzugehen. § 121 AO ist ja eindeutig.

Oder dass er keine Ahnung hat, solche gibt es ja auch.

0

Das Finanzamt ist kein Selbstbedienungsladen.

Wenn man Anspruch auf die Erstattung hat kann man Einspruch einlegen, schließlich leben wir in einem Rechtsstaat und wollen uns doch nicht mit den Ausschreitungen in Hamburg vergleichen, oder Unbekannte Frau ???

Also entschuldige, aber ich bin doch kein Sozialhilfeempfänger?! Hallo?! Gehts noch?! Ich arbeite hart, damit diese Steuern überhaupt anfallen ?!!!!

0

Hallo,

an dieser Stelle möchte ich mich erst einmal für die Kommentare bedanken, aus denen Verständnis zu hören ist und auch für die Kommentare, die an dieser Stelle tatsächlich hilfreich waren.

Nun möchte ich auch noch Stellung zu manchen Aussagen beziehen:

1. Ich bin im Außendienst und ständig unterwegs. Es ist dann kein leichtes, es einzurichten, die fehlenden Unterlagen seines Mannes einen Abend vor Abflug in die USA abzuholen und einzureichen. Ich habe aber alles angeboten und ausgeführt. Ganz im Gegenteil. Der Gros der Unterlagen lag meinem Steuerberater bereits im Februar/März vor.

2. Es tut mir leid, wenn ich hier nicht sehr sympathisch erscheine, aber ja, es geht um einige tausend Euro, die bis dahin immer akzeptiert wurden. Eine Kürzung von 4000 auf 700 Euro ist nun mal ein Schock, besonders wenn beide keine Großverdiener sind und der Partner sogar Geringverdiener ist. Und es ist doch, so. Egal was man in diesem Staat macht, es wird immer genörgelt und drauf gekloppt. Selbst als ordentlicher Arbeitnehmer, der nur das einfordert, was ihm zusteht.

3. Entschuldigt, dass ich das so sage, aber ich bin nunmal einigermaßen im Bilde, da ich seit 10 Jahren meine Steuererklärung selbständig gemacht habe. Ob als Selbständige oder sozialversicherungspflichtig. Ich bin natürlich trotzdem Laie, da nicht ausgelernt vom Fach, aber was rein das Erstellen der Steuererklärung betrifft, bin ich schon gut im Bilde. Darf ich das etwa nicht sein? Ganz abgesehen, sind alle Unterlagen an meinen Steuerebrater gegangen und es sind ihm auch schon einige Mails rausgegangen, dass er mir die Kopien bitte zuschicken soll, damit ich auch mal weiß was los ist. Darf ich dann nicht meinen Mund aufmachen? Muss ich mich dümmer stellen als ich bin? Nur weil ich einen Steuerberater beauftragt habe? Nee, das ist nicht mein Naturell. Und wenn diese gewisse Selbstsicherheit unsympathisch wirkt, weil ich nicht als Bittsteller auftreten will, dann ist das nun meine Persönlichkeit und man kann nicht jedem gefallen.

4. Und es ist genau das, was mich wundert: wie kann ich auf einmal schlechter mit Steuerberater da stehen, als zuvor ohne?! Und dann mit solchen radikalen Kürzungen?! Das ist der Punkt, den ich tatsächlich nicht verstehe. Obwohl alle Unterlagen von mir pünktlich und zuverlässig eingereicht wurden.

Ich möchte mich trotzdem bei dem einen oder anderen zum Schluss nochmal an dieser Stelle bedanken. Wir sind aus dem Ruhrgebiet und deshalb muss ich zum Schluß nochmal sagen: Nein, es ist nicht selbstverständlich, dass jeder ordentlich arbeiten geht. Seht euch mal die Arbeitslosenstatistik von Gelsenkirchen zB an. Oder den Gehälterdurchschnitt in unserer Region. Ich möchte das nicht noch näher ausführen, aber ich denke, obwohl ich eine akademische Ausbildung abgeschlossen habe, war es für mich und meinen Mann kein Leichtes eine einigermaßen gute Stelle zu finden und auch ein jahrelanger Kampf. Es verhält sich in unserer Region etwas anders als in Bayern oder Baden-Württemberg. Dann den Vorwurf des Selbstbedienungsladens zu hören, empfinde ich echt als absoluten Hohn. Deshalb meine zT. radikalen Kommentare.

Danke Euch

inkognito

Ok also muss ich wenn ich im homeoffice arbeite die Kosten selbst tragen? Meine Firma kann mir kein Büro stellen da 350 km entfernt Und mein Mann verdient am Ende nichts wenn er die Fahrtkosten selbst tragen muss steht uns das etwa nicht zu?! Dann kann ich ja direkt zuhause bleiben und gar nicht arbeiten gehen kommt auf dasselbe raus

Jetzt verstehe ich Deinen Steuerberater.

2

 Ok also muss ich wenn ich im homeoffice arbeite die Kosten selbst tragen? 

So ein Quatsch. Habe ich das geschrieben? Ich habe lediglich geschrieben, dass die Kosten nachgewiesen werden müssen. Miete+ Energiekosten+Nebenkosten=Gesamtkosten/qmWohnfläche* Qm Homeoffice= abziehbare Kosten ggf. Höchstgrenze beachten.

Betriebliche Kilometer * 30 Ct. = abzugfähige Fahrtkosten (wenn der Arbeitgeber nichts erstattet.

Natürlich kann auch Dein Mann die Kosten zum Einsatzort abziehen, wenn er sie nciht erstattet bekommt.

Mit der Polemik viel Erfolg beim Finanzamt.

Im Bescheid steht bei den Erläuterungen wo es hakt. So wie Du es schilderst, gehe ich schon von einer namhaften Erstattung aus, aber man muss es richtig ausfüllen und die richtigen Unterlagen beipacken.

Möglicher Weise haben dem Sachbearbeiter beim FA einfach die Nachweise nicht gereicht. Nichts ist einfacher zu beheben als das.

5

Dienstaufsichtsbeschwerde .... Ich plane da evtl. nächste Woche persönlich beim FA aufzuschlagen.

Da wirst Du mit diesem Vorhaben sicherlich richtig willkommen sein.

Meine frühere Antwort hast Du vielleicht gelesen, aber mittlerweile wurde diese wohl gelöscht, ohne dies mir mitzuteilen. Vielleicht war sie doch zu hilfreich und direkt.

Geht es bei Deiner Frage eigentlich um eine Klärung mit Deinem Steuerberater oder Finanzamt?

DH !  sehe ich ähnlich ! 

Das ist eher ein Problem zwischen Mandant und Steuerberater !  

Das FA kann nur nach Aktenlage entscheiden. Wenn Beweise/ Nachweise fehlen, dann fällt der Bescheid eben so aus, wie er hier ausgefallen ist. 

0