Fragen zu Dienstreisen mit meinem Motorrad

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Zitat: Bei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln kann der Fahrpreis einschließlich Zuschläge erstattet werden.

Bei Benutzung eines privaten Fahrzeugs können die Fahrtkosten mit folgenden pauschalen Kilometersätzen pro gefahrener Kilometer angesetzt werden:

PKW 0,30 €/Fahrtkilometer

Motorrad / Motorroller 0,13 €

Moped / Mofa 0,08 €

Fahrrad 0,05 €

Für jede Person, die bei einer Dienstreise mitgenommen wird, erhöht sich der Kilometersatz:

bei einem PKW um 0,02 €

bei einem Motorrad/Motorroller um 0,01 €.

Bei Einzelnachweis kann der Kilometersatz aus den jährlichen Gesamtkosten ermittelt werden, Berechnungsgrundlage:

Betriebsstoffkosten, Wartungs- und Reparaturkosten, Garage am Wohnort, Kfz-Steuer, Halterhaftpflicht- und Fahrzeugversicherungen, Zinsen für das Anschaffungsdarlehen und die Abschreibung. Dabei ist von einer Nutzungsdauer für PKW oder Kombi von 6 Jahren auszugehen. Bei Hoher Fahrtleistung oder Altfahrzeugen verkürzt sich die Nutzungsdauer.

Steuerliche Konsequenzen:

Vom Arbeitgeber erstattete Fahrtkosten sind mindernd bei den Werbekosten anzusetzen.

Der Arbeitgeber kann ab dem 1. April 1999 nur noch Vorsteuer aus der Fahrtkostenerstattung geltend machen, sofern die Vorsteuer bei öffentlichen Verkehrsmitteln anfiel. Aus der Erstattung des Kilometergeldes kann keine Vorsteuerkürzung mehr in Anspruch genommen werden. Zitatende.

Quelle, Urheberrechte und weitere Informationen: http://www.kanzlei-lambe.de/Fragen.htm

kann mir jmd erklären wieso ich fürs motorrad so wenig bekomme? Mein Motorrad hat deutlich höhere Wartungskosten und auch der Spritverbrauch ist um ca 1-2 liter /100km höher, also wieso bekomme ich nicht mal die hälft von dem der mitm auto fährt?

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