Darf security ohne jeglichen Grund einfach Einlass verwehren in Diskothek?

7 Antworten

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Hallo Gabriel2311,

der Besitzer einer Diskothek (Diskothek = sogenanntes "Massengeschäft") hat das Hausrecht und kann deshalb grundsätzlich entscheiden wer eingelassen wird und wer nicht. Der Türsteher ist von ihm angestellt um das Hausrecht durchzusetzen (also darf er auch Leute abweisen).

Beispiele von Gründen, die bei einer Abweisung rechtens (legal) sind:

  • Angetrunkenheit
  • aggressives Auftreten
  • unpassende Kleidung
  • Körpergeruch oder ähnliches.
  • angemessenes Verhältnis von Männern und Frauen in der Diskothek.

Unzulässige, weil diskriminierende, Gründe sind:

  • Ethnische Herkunft
  • Geschlecht
  • Religion und Weltanschauung
  • Behinderung
  • Alter (außer Jugendschutz)
  • sexuelle Identität

Wenn der Türsteher zulässige Gründe für deine Abweisung gehabt hätte, dann hätte er sie dir auch nennen können. Da er das nicht getan hat, muss man eigentlich davon ausgehen, dass der Grund ein diskriminierender war und er ihn deshalb nicht nennen wollte.

Leider kann man Diskothekenbesitzer/Security nicht zwingen ihre wahren Gründe zu nennen bzw. könnten sie legale Gründe vorschieben, wenn sie gefragt würden.

Du kannst dich aber trotzdem beim Diskothekenbetreiber über den Türsteher beschweren, auch wenn du den Namen des Türstehers nicht kennst. Du brauchst nur Datum und Uhrzeit anzugeben. Der Betreiber weiß, wer wann Dienst hatte..

Ich bezweifele allerdings, dass deine Beschwerde Erfolg haben wird – zumindest dann nicht, wenn der Türsteher im Sinne des Diskothekenbetreibers gehandelt hat.

Mehr Infos hier.

VG Emelina

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Woher ich das weiß:Recherche
 - (Recht, Diskriminierung, Diskothek)
senior1  05.02.2023, 09:23

Wie sieht es denn hier in einer Disco aus? 1.) Ethnische Herkunft: Syrische Flüchtlinge bereiten in den letzten Wochen Probleme. Zukünftig kommen sie nicht mehr rein. Diskriminierung? 2.) Geschlecht. Ein zu hoher Männerüberschuss ist nie gut. Also kommen nicht alle Männer rein. Diskriminierung? (Habe gerade den linke gelesen, steht dort, somit keine Diskrimierung) 3.) Alter. Heute Ü50 Party. Jugendliche müssen draußen bleiben. Diskriminierung?

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Emelina  05.02.2023, 10:04
@senior1
Ethnische Herkunft: Syrische Flüchtlinge bereiten in den letzten Wochen Probleme. Zukünftig kommen sie nicht mehr rein. Diskriminierung?

Menschen dürfen auf Grund ihrer ethnischer Herkunft nicht diskriminiert werden. Sie haben also Zugang zu Diskotheken, falls sie nicht gegen einen legalen Grund für eine Abweisung erfüllen.

Geschlecht. Ein zu hoher Männerüberschuss ist nie gut. Also kommen nicht alle Männer rein. Diskriminierung? (Habe gerade den linke gelesen, steht dort, somit keine Diskrimierung).

Wenn ein Diskothekenbetreiber auf ein ausgeglichenes Verhältnis, was Männer und Frauen betrifft, achten möchte, ist das sein gutes Recht. Das steht auch in meinem Link und ist keine Diskriminierung.

Alter. Heute Ü50 Party. Jugendliche müssen draußen bleiben. Diskriminierung?

Wenn eine Veranstaltung explizit für Über-50-jährige anberaumt ist, dann ist es keine Diskriminierung, Unter-50-Jährige auszuschließen.

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Emelina  06.02.2023, 17:35

Danke für den Stern :)

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  1. Wenn, wie bei einer Diskothek jeder vor dem Eintritt überprüft wird, dann darf man ohne Begründung abweisen.
  2. Also ja, die dürfen dir in diesem Fall ohne Begründung den Zutritt verweigern.

Das einzige, was ich datenschutzrechtlich als etwas problematisch ansehe ist, dass er dich erst abgewiesen hat, nachdem er deinen Ausweis gesehen hat. Schließlich hat er damit auf Daten zugegriffen, die er eigentlich nicht benötigen sollte. Aber das wird wohl nicht für irgendetwas reichen.

Normalerweise geht das übrigens nicht so leicht, sondern nur wegen eines triftigen Grundes (z.B. Diebstahl, Belästigung oder Bedrohung anderer Kunden usw.) und bei Behörden sind die Hürden für ein Hausverbot sogar noch höher.

Woher ich das weiß:Recherche

Dass der Eigentümer von seinem Hausrecht gebrauch macht, solltest Du inzwischen durch die anderen Antworten gelernt haben. Aber nichts desto trotz verschweigst Du etwas, was zur Antwort notwendig wäre.

Ohne Grund darf er. Es ist auch immer besser, gar keinen Grund zu nennen, weil man sich sonst mit der Benennung eines diskriminierenden Grundes in die Nesseln setzen koennte. Also besser gar nicht begruenden.

Seinen Namen muss er dir auch nicht nennen. Er handelt im Auftrag des Betreibers und dessen name steht an der Tuer.

Wenn jemand in Dein Haus/in Deine Wohnung möchte, hast Du doch genauso wie der Discothekbetreiber das Recht zu entscheiden, wer rein darf und wer nicht!

Und das ohne begründen zu müssen!

PS: Nennt sich Hausrecht