Darf mein Arbeitgeber vom Lohn abziehen wegen ein Fehler?

3 Antworten

'Umsatzverlust ist mit in Beteiligung'? Was soll das denn überhaupt heißen, das ergibt schon grammatikalisch keinen Sinn?

Zumindest hier herum suchen Ärzte wie verrückt Personal. Wenn Dein/e Chef/in DAS für normal hält - such Dir eine/n andere/n. Fehler passieren jedem, ich würde mir das keinesfalls gefallen lassen.

Ja können sie. Verursachst du der Firma fahrlässig einen Schaden, kann dich dein AG in Regresss nehmen, aber höchstens in höhe eines Monatsgehaltes, Schäden darüber hinaus hat der AG selber zu tragen.

Und natürlich musst du mit eine Abmahnung oder mindest einer Ermahnung rechnen.

FrauEichhorn  04.05.2023, 13:31

ich bin ein bisschen zwiegespalten bzgl. der Verantwortlichkeit. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, ok.

Klar, FS hat das Ausbuchen vergessen, aber war das grob fahrlässig? Was, wenn die Absage telefonisch erfolgte, nachdem schon den ganzen Vormittag das Telefon klingelte, es krankheitsbedingt Personalausfälle gab und sie alleine an der Anmeldung saß und vor ihr auch zig Patienten standen, die was von ihr wollten und nebenbei noch ein Zahnarzt was zu fragen hatte. Dann ist es durchgerutscht, Shit happens. Ich wäre dann bei leichter Fahrlässigkeit und sehe keinen Grund, die FS in Regress zu nehmen. Ich wäre bei einer Ermahnung, höchstens einer Abmahnung.

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Darf man natürlich nicht. Man könnte Dich abmahnen, aber man darf nichts abziehen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.