Wann beginnt ein Zeitschriften Abo?


13.05.2021, 16:44

Die Auftragsbestätigung kam am 12.8.19. Also welcher Termin ist maßgebend? Beim 12.8.19 Ist die 3 monatsfrist verstrichen.

3 Antworten

solche Abos verlängern sich meist um 1 Jahr wenn du nicht 3 Monate vor Ende der Laufzeit kündigst, wenn du zum 30.09 die erste Zeitschrift bekommen hast, dann wird der Vertrag wohl Monat 9 oder 10 abgeschlossen worden sein, steht ja in deinen Unterlagen, somit hast du noch genug Zeit zu kündigen. Die Kündigung kannst du jetzt schon schreiben und losschicken, aber am besten als EInschreiben mit Rückschein damit du etwas in der Hand hast.

Sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem Schreiben möchte ich das Abonnement der Zeitschrift „XXX“ zum nächstmöglichen Termin kündigen. Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung schriftlich und teilen Sie mir mit, zu welchem Termin die Kündigung wirksam wird.

Solche Schreiben versendet man besser als EINWURFEINSCHREIBEN!

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@Alarm67

Warum?
Einschreiben mit Rückschein ist die sicherste Methode meine ich

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@Alarm67

man lernt nie aus, ich habe mir eben mal die Unterschiede durchgelesen und da ist das Einwurfeinschreiben wirklich eine sichere Sachen

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@Schubert610

Ein Einschreiben MUSS vom Empfänger angenommen werden, gilt erst dann als zugestellt.

Ein Einwurfeinschreiben gilt mit Einwurf in den Briefkassten als zugestellt.

Sendungsverfolgung/Nachweis hast Du bei beiden!

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@Alarm67

Genau, man denkt immer mit Rückschein ist das beste, aber der Einwurf wird ja vom Zusteller quittiert.

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@Schubert610

Ich möchte zum Thema Einschreiben Rückschein vs. Einwurf auch mal meinen Senf dazu geben:

Nach meiner eigenen Erfahrung mit der Post diesbezüglich und entsprechenden Erfahrungsberichten im Internet würde ich keine Einschreiben Einwurf mehr versenden. Die Post arbeitet dermaßen schlampig, dass die Beweiskraft dieser Zustellart sehr fraglich ist. Das wissen mittlerweile auch die Gerichte.

Wenn ich tatsächlich nochmal ein Einschreiben Einwurf versenden müsste, würde ich das Schreiben in jedem Fall parallel nochmal per E-Mail und per Fax versenden. Beide Versandmethoden bieten eine kostenlose Sendungsbestätigung, die üblicherweise auch den Inhalt der Sendung umfasst (etwas, das Einschreiben naturgemäß grundsätzlich nicht leisten können).

Und wenn es wirklich darauf ankommt und / oder die Schriftform für die Wirksamkeit zwingend erforderlich ist, würde ich lieber gleich zur PZU oder zur persönlichen Zustellung durch den Gerichtsvollzieher greifen.

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@Answer123

Ich habe vor 4 Wochen an eine Behörde ein Einschreiben/Rückschein gesendet, bis heute warte ich auf den Rückschein.

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@Schubert610

Und was sagt die Post dazu? Die sollte ja erklären können, wo der Brief bzw. der Rückschein abgeblieben ist.

Einschreiben Einwurf gehen aber nach meiner Erfahrung mindesten ebenso oft verloren. Entweder bleiben Sie dann ohne Zustellbestätigung verschollenen. Oder der Postbote möchte keinen Ärger und bestätigt eine Zustellung, die nie stattgefunden hat. Kann ja keiner nachweisen. Oder die Einschreibeiben werden in den falschen Briefkasten geworfen. Ggf. bestätigt der Postbote trotzdem, dass er den Brief abgegeben hat (er hat ihn ja nicht mehr).

Wenn Einschreiben Rückschein nicht angenommen werden oder die Rückscheine nicht zurückkommen, bleibt eigentlich nur noch die Zustellung über den Gerichtsvollzieher.

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@Answer123

Ich war noch nicht bei der Post um einmal nachzufragen, ich hatte das Schreiben zum Glück auch am gleichen Tage zur Sicherheit per mail geschickt und mein Anliegen wurde schon bearbeitet, daher hatte ich den Rückschein total vergessen, ich werde mal nachfragen wo der Rückschein ist.

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Man, mache es nicht komplizierter als es ist!!!

Mache ein Schreiben fertig und kündige zum nächst möglichen Termin!

Das Schreiben versendest Du am besten per Einwurfeinschreiben.

Quittung sicher aufbewahren!!!

Habe schon gekündigt am 11.5. Hab keine Antwort erhalten.

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@Pino1402

Am 11.05.!!!!

Also VORGESTERN!!!

Bist Du eigentlich noch normal???

Und PS:

Die meisten Firmen antworten/bestätigen Kündigungen, müssen die aber NICHT!

Bei einer Kündigung handelt es sich um eine EINSEITIGE Willenserklärung, die nicht bestätigt werden muss!

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@Alarm67

Ich weiß nicht ob die Kündigung angekommen ist. Außerdem möchte ich jetzt nochmal mit Einschreiben kündigen. Deshalb meine Frage ob ich noch in der Kündigungsfrist bin. Wenn man eine Frage nicht kapiert sollte man nicht antworten.

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@Pino1402

Wenn man Antworten, wo alle Deine Fragen beantwortet werden, nicht versteht, dann kann man Dir nicht mehr helfen!

Und Mathe scheinst Du auch nicht zu beherrschen. Ist nicht wirklich schwer, 3 Monate zurück zu rechnen!

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@Alarm67

Nun eine konkrete Frage. Welcher Termin ist relevant, der Termin der Auftragsbestätigung 12.8.19 oder der Termin der ersten Lieferung der Zeitschrift am 30.8.19?

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