Darf der Arbeitgeber den Lohn wegen verursachten Schaden einbehalten?

2 Antworten

Der Arbeitgeber ist über eine sog. Betriebshaftpflicht bzw. Unternehmerhaftpflicht bzw. eine Haftpflichtversicherung für Selbstständige abgesichert. Diese Haftpflichtversicherungen sind richtig teuer und sie ist eine Pflichtversicherung.

Der Arbeitgeber scheut hier den Verwaltungsakt / die Bürokratie. Nur bei grober Fahrlässigkeit kann Dir ein Schadensersatz aufgenötigt werden.

Was kannst Du nun machen? Gegen den Einbehalt des Gehaltes kannst Du vors Arbeitgericht ziehen, das bringt aber das ganze Arbeitsverhältnis auf die Kippe (Zerrütung). Du kannst die 400,00 € abschreiben und Dir sobald als möglich einen neuen Arbeitgeber suchen. Der aktuelle Arbeitgeber will alles haben - aber nicht seiner unternehmerischen Verantwortung hinterherkommen. Zumindest jetzt nicht.

Evtl. handelt es sich hier um einen kleinen Betrieb. Im Normalfall reicht eine Schadensmeldung mit Deiner Beschreibung an den Makler des Betriebes aus und die Betriebshaftpflicht kommt dann für den Schaden auf, ausgenommen ist grobe Fahrlässigkeit. Dein Arbeitgeber könnte ein Liquiditätsproblem haben oder aber er will Dich sowie lieber loswerden. Ich vermute am ehesten, dass er keinen fachlichen Durchblick in solchen Sachen hat.

Eine Eidesstattliche Versicherung wirkt als Beschreibung zum Schadenshergang untersützend für Dich. Ein Zeuge wäre auch gut zu gebrauchen.

Wusste ich es doch! Vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Es handelt sich um einen selbständigen Franchisenehmer, das Arbeitsverhältnis endet (glücklicherweise) zum Jahresende.

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@Thimih

Wichtiger als das wäre, was genau passiert ist. Es gibt Fälle, in denen Arbeitnehmer haften und gerade wenn das Arbeitsverhältnis endet, werden manche Arbeitgeber "unkulant".

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@Rat2010

Ich wollte eine Maschine benutzen, diese funktionierte nicht und habe sie sachgerecht ausgeschaltet, auseinander genommen und das Teil was verschmutzt eingesetzt wurde! zum spülen gebracht dabei ist es mir aus der Hand gerutscht, zu Boden gefallen und hat nun leichte Dellen. Habe das saubere Teil wieder eingebaut und die Maschine eingeschaltet-dabei ertönt ein bestimmtes Geräusch, das nicht kam und gleich wieder ausgeschaltet.

Meine Chefin hat danach das selbe gemacht wie ich und bei ihr ging die Maschine auch nicht, sie hat die Maschine länger angelassen und am ende lief sie heiß.

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@Thimih

Wenn Dir das Teil aus der Hand rutscht, daraus entsteht garantiert keine Haftung für Dich.

Wenn Du das beschädigte Teil wieder einbaust, höchstens anteilig. Eigentlich hättest Du in dem Moment vor dem Einbau mit der Chefin sprechen müssen, sie war ja offenbar auch vor Ort.

Und spätestens danach. Wusste die Chefin denn, dass das Teil beschädigt war, als sie die Maschine neu startete und diese letztendlich dadurch kaputt ging? Dann würde ich eher nicht von einer Haftung Deinerseits ausgehen.

Schwierige Sache.

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@Andri123

Ja das wusste sie, sie hat das ganze auch gesehen und mir gesagt "komm versuch es nochmal, der Kunde wartet schon"

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@Thimih

Dann lag es in ihrer Verantwortung, Du hast auf Anweisung gehandelt und haftest nicht.

Also nochmal, sag Deiner Chefin, dass das rausrutschen aus der Hand nicht zur Arbeitnehmerhaftung führt.

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Woraus erkennst du, dass der Schaden unter die Haftpflchtversicherung fällt? Da steht nichts davon, dass ein Dritter geschädigt wurde. Ich sehe auch nicht, um welche Branche es geht. Betriebliche Haftpflichtversicherungen dürften nur bei einem sehr kleinen Teil der Wirtschaft Pflicht sein.

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Es kommt darauf an, wie der Schaden entstanden ist und gegenüber wem. Soweit ich dazu lese, sind Arbeitnehmer laut Rechtssprechung schon ganz gut geschützt.

Das zu googelnde Stichwort lautet "Arbeitnehmerhaftung".

Ob der Arbeitgeber versichert ist oder versichert sein müsste, ist dabei unerheblich.

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